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Teppichboden

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Baden nach 22 Uhr erlaubt

Baden nach 22 Uhr erlaubt Keine Einschränkung: Auch wenn nach einem Mietvertrag das Baden zwischen 22 und 4 Uhr untersagt ist, dürfen die Mieter sich in dieser Zeit in der Wanne säubern, wenn sie nicht die Rechte anderer Mieter "fortgesetzt unerträglich beeinträchtigen", da Badegeräusche unter Berücksichtigung der "grundrechtlichen Freiheits- und Eigentumsgarantien" zum Mietgebrauch gehören, der nicht wirksam eingeschränkt werden kann. (Landgericht Köln, 1 S 304/96)
Stichwörter: teppichboden

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