gefragt von administrator am 30.11.1999
Dach Sicherheit
Verhüllung des BalkonsDie allseitige Umhüllung des Balkons der Mietwohnung mit einem an montierten Schienen aufgehängten Vorhang ist kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache. (AG Münster, Urteil vom 18.7. 2001)
