Wie lange ist die Räumungsfrist? <br />
Die Räumungsfrist darf prinzipiell nicht mehr als ein Jahr betragen. Die Dauer der Räumungsfrist im konkreten Fall bestimmt das Gericht. Es muss dabei die Vermieter- und die Mieterinteressen berücksichtigen. In der Regel sind die Mieterinteressen höher zu bewerten, vor allem wenn bei einer Räumung Wohnungslosigkeit droht. Deshalb sind die Gerichte gehalten, bei ihrer Entscheidung die Lage am Wohnungsmarkt in Betracht zu ziehen. Das bedeutet in der Praxis: Wenn eine neue Wohnung auf Grund der Marktlage nur sehr schwer zu finden ist, wird das Gericht die Räumungsfrist gewähren und auch relativ großzügig ansetzen.<br />
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Auf Antrag kann die Räumungsfrist verlängert werden, insgesamt darf jedoch ein Jahr nicht überschritten werden. Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der festgelegten Räumungsfrist gestellt werden.<br />
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Gründe für eine Räumungsfrist <br />
Mit der Räumungsfrist soll dem gekündigten Mieter die nötige Zeit verschafft werden, eine neue Wohnung zu suchen. Das bedeutet jedoch gleichzeitig, dass sich der Mieter auch darum kümmern muss. Gerichte haben entschieden, dass es zum Beispiel nicht im Sinne der Gesetzgebung ist, wenn der Mieter während der Räumungsfrist erst damit beginnt, sich ein Eigenheim zu bauen oder erst einmal mit seiner Familie 6 Wochen in Urlaub fährt.<br />
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Dagegen ist es völlig richtig, eine Räumungsfrist zu gewähren, wenn sich der Umzug des Mieters ins Eigenheim aus Gründen, die er nicht beeinflussen kann, verzögert. Damit der Mieter nicht innerhalb kurzer Zeit zweimal
umziehen muss, kann die Räumungsfrist in diesem Fall auf ein Jahr festgesetzt werden. Keine Räumungsfrist gibt es in der Regel für Mieter, die zum Beispiel permanent und massiv den Hausfrieden stören. Dasselbe gilt für Mieter, die wegen Mietrückständen gekündigt wurden und keine Anstalten machen, die bisherigen Schulden zu bezahlen.<br />
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Wichtig: <br />
Manche Vermieter versuchen, eine Verlängerung der Räumungsfrist zu umgehen, indem sie die Wohnung weitervermieten. Gerichte sehen dies jedoch nicht als Grund, die Räumungsfrist nicht zu verlängern.<br />
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Auszug des Mieters <br />
Der Mieter kann während der Räumungsfrist jederzeit ausziehen. Die Miete muss in diesem Fall nur noch bis zum Ende des betreffenden Monats bezahlt werden. Manche Gerichte haben sogar entschieden, dass die Miete nur noch bis zum 15. des Monats bezahlt werden muss.<br />
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Achtung: <br />
Selbst wenn die Räumungsfrist nicht mehr verlängert werden kann, bleibt dem Mieter noch die Möglichkeit, Vollstreckungsschutz zu beantragen.<br />
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Praxistipp: <br />
Oft ist es für den Vermieter günstiger, mit dem Mieter einen Räumungsvergleich anzustreben statt die Gerichte zu bemühen. Das heißt, Vermieter und Mieter einigen sich auf einen Zeitpunkt, bis zu dem der Mieter die Wohnung räumt. Wenn allerdings während dieser Zeit Umstände eintreten, die bei Abschluss des Vergleichs nicht absehbar waren, kann der Mieter trotzdem noch vor Gericht eine Räumungsfrist beantragen. Lediglich das Argument, der Mieter habe keine Wohnung gefunden, zählt dann als Begründung nicht.<br />
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