Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Besitzstörung - flatternde Fahnen

Verursachen im Winde flatternde Fahnen in einer 35 m entfernten Wohnung Spiegelungen (u. a.: auf Bildern, dem Fernsehschirm und anderen reflektierenden Flächen) sowie Reflexionen des Tageslichts und der Straßenbeleuchtung so hat der Mietergem. §862 Abs.1 Satz 1 BGB einen Beseitigungsanspruch aus verbotener Eigenmacht. Da insbesondere am Rande des Gesichtsfeldes wahrgenommene Lichtreflexe in einer vom Willen nicht steuerbaren Weise die Aufmerksamkeit von dem ablenken, worauf sie sich gerade richtet, ist es unmöglich, sich andauernden optischen Signalen zu entziehen. Dem Besitzer kann nicht angesonnen werden, zur Abhilfe Vorhänge oder Gardinen zu schließen, da hierdurch normales Wohnen unmöglich gemacht wird. Einer richtig verstandenen nachbarlichen Gemeinschaft entspricht es, wenn derjenige, der die Störung Scham die Beeinträchtigungen auch, soweit möglich, selbst trägt und nicht allein auf seine Nachbarn abwälzt. (Leits. d. Red.) (LG Düsseldorf, Urt. v. 5. 3. 1997 - 2 b O 39/97 [früher 2 O 50/96])
Stichwörter: tabakrauch

0 Kommentare zu „Tabakrauch”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.