gefragt von administrator am 30.11.1999
Modernisierung dämmung
Bürgschaft - UmfangEine Bürgschaftsverpflichtung, die sich ausdrücklich auf den Mietzinsanspruch bezieht, sichert auch den Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache' nach Vertragsende
(OLG Rostock 3 U 143/01 WM 2003,55)
