Müllschlucker
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Eigenbedarf bei Familienzuwachs schon vor der Geburt [zurück]
Erwartet ein Wohnungseigentümer Familienzuwachs, kann er seinem Mieter frühzeitig wegen Eigenbedarfs kündigen.
Eine derartige Kündigung sei auch rechtens, wenn sich das Kind noch im Mutterleib befindet. Die Richter folgten mit ihrem Urteil den Argumenten des Eigentümers: Dieser hatte erklärt, er müsse die Räumlichkeiten vor der Geburt des Kindes noch umbauen.
Das sei kaum möglich, wenn das Baby bereits dort wohnen müsse. (Amtsgericht Magdeburg, 15 C 3979/98)