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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Es reicht nicht, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass das Haus nach DIN-Normen des Baujahres gedämmt worden ist. Der Vermieter muss ausschließen: <br />
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- Regen dringt in die Wohnung.<br />
- Erdfeuchte zieht nach Drinnen.<br />
- Feuchtigkeit steckt in neugebauten Wände.<br />
- Schlechte Wärmedämmung gleicht Temperaturschwankungen von Außen und Innen nicht aus.<br />
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Gibt es keine eindeutige Schuldzuweisung – entweder Baumängel oder Fehlverhalten des Mieters – konnte der Vermieter seine Unschuld nicht beweisen. Der Mieter darf die Miete kürzen. <br />
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Tipps zur Beweissicherung<br />
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Der Mieter muss lediglich den Schimmel nachweisen. Wie er sich rüsten sollte, um dem Vermieter die Schimmel-Plage zu erklären: <br />
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1. Ein Brief informiert den Vermieter.<br />
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2. Zeugen (z.B. Nachbarn) bestätigen den Schimmel.<br />
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3. Ein Protokoll hält den Wohnungszustand fest.<br />
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4. Fotos dokumentieren bildlich die Kolonie.<br />
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5. Ein Thermometer misst die Temperatur in der Zimmermitte, einen Meter über dem Boden.<br />
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6. Vormieter oder Nachbarn hatten/ haben den gleichen Ärger an den Wänden.<br />
Quelle:Süddeutsche-Zeitung
Stichwörter: schimmel + beweis

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