gefragt von administrator am 30.11.1999

Unbefristete Mietverträge

Der "normale" Mietvertrag. Er wird mündlich oder schriftlich, meist als Formularmietvertrag abgeschlossen. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Ein Vertragsende ist nicht vorgesehen. Für Mieter gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Für Vermieter gelten Kündigungsfristen - je nach Wohndauer - zwischen 3 und 9 Monaten. Zum Nachteil des Mieters darf hiervon nicht abgewichen werden. Nach altem Mietrecht - bis 31. August 2001 - galten Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter jeweils zwischen 3 und 12 Monaten. Diese alten Kündigungsfristen gelten heute allenfalls noch in Ausnahmefällen, wenn im alten Mietvertrag derartiges individuell vereinbart worden ist. Will der Vermieter kündigen, braucht er einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, zum Beispiel Eigenbedarf. Nachteil der unbefristeten Mietverträge ist, dass bei kleineren oder Privatvermietern die Eigenbedarfskündigung drohen kann, dass insbesondere bei "Einliegerwohnungen" oder in Zwei-Familienhäusern, in denen der Vermieter mitwohnt, geringer Kündigungsschutz besteht. Mieterhöhungen sind bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich.
Stichwörter: mietverträge + unbefristete

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