gefragt von administrator am 30.11.1999
Ausschluß der Haftung
Fragen und Antworten zum Thema Miete <br />Ausschluß der Haftung des Vermieters <br />
In welchen Fällen sind die Gewährleistungsrechte des Mieters (Mietminderung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Anspruch auf Selbstbeseitigung) gesetzlich ausgeschlossen? <br />
<br />
In folgenden Fällen sind die Gewährleistungsrechte des Mieters gesetzlich ausgeschlossen: <br />
- Der Mieter kennt den Mangel bei Vertragsabschluß, schließt den Mietvertrag aber trotzdem ab. <br />
- Der Mieter kennt den Mangel bei Vertragsabschluß grob fahrlässig nicht, es sei denn, der Vermieter hat den Mangel arglistig verschwiegen. <br />
- Der Mieter nimmt die mangelhafte Mietsache an, obwohl er den Mangel kennt, es sei denn, daß er sich seine Gewährleistungsrechte bei der Annahme vorbehalten hat. <br />
Vgl. § 536 BGB.<br />
