gefragt von administrator am 30.11.1999
Betriebskosten
Heizkosten und Warmwasserkosten: Um die Betriebskostenabrechnungen durchsichtiger zu machen, erläutern wir hier die Heizkosten und Warmwasserkosten. Da es eine Fülle unterschiedlicher Heizungs- und Warmwasseraufbereitungssysteme gibt, stellt die II. Berechnungsverordnung in der Darstellung der umlagefähigen Kosten auch hierauf ab. Eine Gesamtübersicht der Einzelkostenpositionen zeigt auf, welche in die Heiz- und Warmwasserkosten einfließen. Gleichwohl ist zu empfehlen, gegebenenfalls als Zusatzinformation die Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung zur Informationsvertiefung heranzuziehen.