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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Die Drohung eines Mieters mit einer Anzeige gegen seinen Vermieter ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt ein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung.<br />
In dem Urteil stellte das Gericht fest, der Mieter habe gegenüber dem Vermieter erklärt, er werde dessen "Schweinereien im Haus aufdecken" und ihn "vor Gericht bringen, wo er hingehört". Mit diesen Äußerungen habe der Mieter den Hausfrieden so nachhaltig gestört, daß dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses zumindest bis zum Ende der vertragsgemäßen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden könne. Das Gericht gewährte dem Mieter nur eine Räumungsfrist von zwei Monaten <br />
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Amtsgericht Frankfurt, 33 C 200/98-67<br />
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Stichwörter: rechtsstreit

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