gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietspiegel

Wird eine Altbauwohnung entsprechend den aktuellen Anforderungen der Mieter modernisiert ohne daß dabei auch die Bausubstanz verändert wird, rechtfertigt diese Modernisierung nicht, daß die Wohnung im Mietspiegel in eine neuere Bauklasse eingeordnet wird. Allerdings seien die Modernisierungen bei der Berechnung der Miete zu berücksichtigen, urteilte das Landgericht Hamburg. <br />
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Landgericht Hamburg, 333 S 93/97<br />
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Stichwörter: mietspiegel

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