gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietminderung BGB-Grundsatzentscheidung

BGH zur Mietminderung Bekanntgabe: 16.07.2003
Mieterbund begrüßt Grundsatzentscheidung

(dmb) „Die Entscheidung ist richtig, schafft Rechtsfrieden und kann die Eskalation von Miet-rechtsstreitigkeiten verhindern“, kommentierte Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 274/02).

Für Wohnungsmängel, die während der Mietzeit auftreten, gilt, so der BGH, seit dem Inkraft-treten der Mietrechtsreform am 1. September 2001:
Der Mieter verliert sein Recht zur Mietminderung nicht „automatisch“ 6 Monate nach Auf-treten des Mangels, wenn er die ganze Zeit über anstandslos die Miete weiter gezahlt hat.
Auch wenn der Mieter seinen Vermieter erst nach mehr als 6 Monaten informiert, dass ein Wohn

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