gefragt von administrator am 30.11.1999

Zustimmung zur Mieterhöhung

Die Zustimmung zur Mieterhöhung muß schriftlich erfolgen. Bei Mietverträge über Grundstücke, die über ein Jahr geschlossen werden sind die wesentlichen Vertragsänderungen, zu denen auch die Mieterhöhung gehört, schriftlich zu vereinbaren. Die zweimalige Zahlung des erhöhten Mietzinses durch den Mieter ist nicht ausreichend. <br />
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(LG Wiesbaden, Beschl. v. 20.1.2000, Az.: 1 T 34/99)
Stichwörter: mieterhöhung + zustimmung

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