gefragt von administrator am 30.11.1999
Mietfläche kleiner als vereinbart
Laut dem Oberlandesgericht Karlsruhe, das darüber am 28. Dezember 2001 ein Urteil (Az: 17 U 176/00) gefällt hat, kann der Mieter eine Herabsetzung des Mietzinses in vollem Umfang der Flächenabweichung verlangen