Mietfläche kleiner als vereinbart
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Laut dem Oberlandesgericht Karlsruhe, das darüber am 28. Dezember 2001 ein Urteil (Az: 17 U 176/00) gefällt hat, kann der Mieter eine Herabsetzung des Mietzinses in vollem Umfang der Flächenabweichung verlangen