hat diese Frage am gestellt
capo
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--> Doppelt hält besser, gelle <!-- s
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'tschuldige, wenn ich nur einmal schreibe <!-- s
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Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, die Kosten für die Anzeige bekommst Du vom Vermieter, aber hier sind ja noch mehr füchse unterwegs <!-- s
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Den "Bodenbelag" musst Du entfernen. Du hast ihn wahrscheinlich vom Vormieter übernommen. Das ist so, als wenn du ihn selbst eingebaut hast. Genauso ist das mit den Möbeln. Entweder entfernen oder der Nachmieter kauft es.
Du kannst auf die Auswahl des Nachmieters keinen Einfluss nehmen.
Der Rücktritt von der Kündigung ist meines Erachtens auch nicht möglich.
Capo
administrator
Hallo Katrin,
für dich habe ich auch was:"
"Wenn der Mieter Wohnraum ohne die Zustimmung des Vermieters hat ohne einen Anspruch zu haben weitervermietet hat, steht dem Vermieter ein Recht auf fristlose Kündigung zu. Voraussetzung ist aber eine Abmahnung vor Kündigung."
Ist natürlich ein gewagtes Spiel...
administrator
Und noch was aus dem Urteil: "BGH 2003-01-22 Zur Zumutbarkeit und Eignung eines Nachmieter" zu finden hier im Forum.
"Das Berufungsgericht hat die Mietforderung der Klägerin und den Anspruch auf Ersatz der Kosten für Zeitungsinserate nur hinsichtlich des Zeitraums bis einschließlich Mai 2000 für gerechtfertigt erachtet. Zur Begründung hat es ausgeführt, zwischen den Parteien sei eine Vereinbarung dahin zustande gekommen, dass die Beklagten aus dem Mietverhältnis entlassen werden sollten, sobald ein geeigneter Nachmieter gefunden sei. An dieser Vereinbarung müsse sich die Klägerin festhalten lassen."
Daraus würde ich zumindest schließen, dass du die Kosten für die Anzeigen bekommen könntest... Ich bin aber ein absoluter Laie!
Viel Glück
administrator
hihi, da war ich wohl zu spät...
capo
@Gast
Den Login vergessen?? <!-- s
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Siehste, hier weiß jeder was und am Ende kriegste dein Geld.
Was will man mehr!
Capo (eingeloggt <!-- s
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administrator
Ist es denn wirklich sicher, dass ich das Geld für die Anzeigen bekomme?
Mir fiel nämlich jetzt noch ein, dass der Vermieter bei der "Wohnungsabnahme"/-Besichtigung gesagt hatte: "...wenn Sie eigenmächtig inserieren..." OBWOHL er schriftlich der frühzeitigen Entlassung aus dem Vertrag bei Nachvermietung zugestimmt hatte.
Da sind doch Zeitungsanzeigen der gängige Weg, oder?
administrator
"Rücktritt von der Kündigung ist nicht möglich" (Capo)
Ist denn eine Kündigung so entgültig?
Immerhin hatte ich einige Tage, nachdem ich die Kündigung abgeschickt hatte, ein Schreiben verfasst, in dem ich um die Erlaubnis der Untervermietung fragte.
Ich muss mal nachsehen, ob das innerhalb von 14 Tagen geschah....
Katrin
Hallo,
ich war heute beim Mieterschutzbund.
Dort wurde mir gesagt, dass ich die Kosten für die Anzeigen NICHT bekommen werde. Dies sei nur der Fall, wenn mir ausdücklich der Auftrag erteilt worden wäre, einen Nachmieter zu suchen.
Katrin
Hihi, man hört doch nur, was man hören will!
Ich habe mir gerade nochmal das Urteil durchgelesen und da wurde mir so einiges klar...: Ich hab´s genau falsch herum gelesen!
Die Vermieterin erhielt den Zuspruch für die Inseratskosten!
Ist ja auch logisch! Wenn ich einen Nachmieter suche, mache ich das ja zu meinem Vorteil und war eben selber Schuld, dass ich so viel Energie und Geld reingesteckt habe, was aber auch aus meinem eigenen Idealismus oder was auch immer geschah. Damit hat der Vermieter ja nichts zu tun.
Die Vermieterin erhielt hier den Zuspruch, weil der Mieter keinen, wie abgesprochen, zumutbaren Nachmieter fand und sie so Kosten hatte, sowohl die Mietkosten (Mieter zahlten Miete ab "Nachmieter" nicht mehr)....
So ist das!
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