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Kaution

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

ich benötige dringend Unterstützung!

Ich habe seit Mai 2002 eine Mietwohnung, welche ich zum 31.07.2005 gekündigt habe.

Ich habe mit meinem Vermieter eine monatliche Miete von 280,00 Euro vereinbart und 2 Monatsmieten Kaution.

Bei Unterzeichnung des Mietvertrages hat der Vermieter aus den 280,00 Euro 300,00 Euro gemacht mit der Begründung er müsse noch eine digitale Satellitenschüssel installieren und das würde er mir zusätzlich monatlich mit 20,00 Euro berechnen.

Am 15.05.2002 bin ich eingezogen und hatte bis August 2003
( = 15 Monate!!!) keinen Fernsehempfang, da mein Vermieter die Satellitenschüssel nicht installiert hat. Über die Hausantenne konnte ich nicht mal ARD, ZDF etc. empfangen.

Aus diesem Grunde habe ich die geforderte Kaution nicht gezahlt, welche mein Vermieter nun fordert.

Bin ich gezwungen seiner Aufforderung nachzukommen?

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Viele Grüsse
1974sternchen
Stichwörter: kaution

3 Kommentare zu „Kaution”

 alex29 Experte!

Hallo,

das ist ja ein merkwürdiger Sachverhalt...

Wenn der VM bei Unterzeichung des Vertrags 300 Euro plötzlich verlangt und du dem zugestimmt hast (wird wohl schriftlich im Vertrag sein und du hast den unterschrieben), ist das ja erst mal ok.

Das du auf Grund des fehlenden Satelittenempfangs in den ganzen Jahren keine Kaution gezahlt hast, ist das Merkwürdige.
Die Kaution stellt ja eine Sicherheit für den VM dar, demnach kann man die nicht einfach nicht zahlen, wenn was mit den Mietbedingungen nicht stimmt (=15 Monate kein versprochener Satelittenempfang).
Das hättest du auf jeden Fall gleich schriftlich festhalten müssen, dem VM einen Brief schreiben und die Miete evtl mindern können (wieder auf 280 monatlich, z.B.), bis der Satelittenempfang dann endlich vorhanden war. Dass der VM solange nicht auf seine Kaution bestanden hat, ist darum ebenso merkwürdig und ich glaube fast, hierzu gibts keine Urteile...
Also grundsätzlich hätte es eben in deinem Fall über eine Mietminderung laufen müssen, wenn im Mietvertag der Satelittenempfang Bestandteil des Vertrags ist (nachsehen!!!). Und das mit schriftlicher Ankündigung.
Steht die Bereitstellung einer Satelittenschüssel und Empfang im Mietvertrag würde ich folgendes Vorschlagen:
Du hattest den vertraglich geregelten (wie gesagt: das muss im Vertrag stehen mit dem Satelittenempfang) Satelittenempfang nicht für 15 Monate. Das wäre eine Mietminderung, meiner Meinung nach pro MOnat in der Höhe von den 20 Euro, die er am Tag der Vertragsunterzeichung drauf geschlagen hat: Das macht 15 x 20 Euro = 300 Euro.
2 Monatsmieten Kaution bedeutet in deinem Fall 600 Euro (denn es stehen 300 Euro Miete im vertag für den Monat, x2 = Kaution!)
In dem Fall würd ich dem Vm vorschlagen, dass er von dir jetzt 300 Euro bekommt (600 - 300 aus der Mietminderung, die leider nie stattgefunden hat).
Ob er darauf eingeht´, ist ne andere Sache. Wie gesagt, der Fehler ist schon vorher passiert in dem du das über die Kaution, statt über ordentliche, schriftliche Mietminderung gemacht hast.
Aber versuch das dem VM mal so klar zu machen, wenn er drauf eingeht, hast du meiner Ansicht nach Glück!
Wenn nicht, schreibst du mal hier, was er gemeint hat.
Gruß,
alex29

 administrator Experte!

Gefährliche Sache, Alex.

Wenn der Vermieter drauf eingeht, ist alles im Lot.

Wenn nicht (und ICH würde nicht drauf eingehen), rennt der zu einem Anwalt, lässt einen Mahnbescheid los, bei Widerspruch gehts vor Gericht und bei der Sachlage wirds dann richtig teuer.

Aber ich drück mal die Daumen, dass es anders und besser kommt.

Gruss det11

 alex29 Experte!

Hallo det11,

kurze Anmerkung: wieso gefährliche Sache? es handelt sich doch lediglich um einen Vorschlag, den die Mieterin dem VM machen kann.

Deshalb schreib ich ja (Zitat): "Ob er darauf eingeht´, ist ne andere Sache. Wie gesagt, der Fehler ist schon vorher passiert in dem du das über die Kaution, statt über ordentliche, schriftliche Mietminderung gemacht hast.
Aber versuch das dem VM mal so klar zu machen, wenn er drauf eingeht, hast du meiner Ansicht nach Glück!
Wenn nicht, schreibst du mal hier, was er gemeint hat."

Ich bin halt mal gespannt, was der VM in dem Fall meint. Und bevor der Vm zum Anwalt läuft und einen Mahnbescheid losläßt, steht ja erst mal noch die Antwort des VM auf den Vorschlag. Und auf diese Antwort kann man mal gespannt sein und demnach weitergucken!
Gruß,
alex29

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