gefragt von administrator am 30.11.1999
Schönheitsreparaturen-Renovierung
BGH: Mieter müssen nicht doppelt renovierenFormularmietverträge überprüfen
Vermieter dürfen ihre Mieter laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht gleichzeitig zur regelmäßigen Instandsetzung und zur Endrenovierung bei Auszug verpflichten, wenn bei Einzug bereits renoviert wurde..
dpa KARLSRUHE. Entsprechende Klauseln in einem Formularvertrag benachteiligen den Mieter unangemessen und sind deshalb unwirksam. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), dessen schriftliche Begründung am Donnerstag veröffentlicht wurde. (Aktenzeichen:
