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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,

ich bewohne eine 3-Zi. 61qm Wohnung.

Nun wurden in den vorigen Jahren (2001/02/03) in der Betriebskostenabrechnung immer ca. 10€ Aushilfslohn für den Hauswart angesetzt.
Für 2004 sind das auf einmal 140€ (andere Umlage) ..
Außerdem wurden extra nochmals 70€ für Gartenpflege ausgewiesen.
Hier der Auszug aus der Abrechnung:

2003:
------
Aushilfslöhne Hauswarte 10€

2004:
------
Gartenpflege 70€
fremde Hauswartl. 140€

Meine Frage(n): ist eine solche Erhöhung zulässig (was ich bisher im Forum gelesen habe wohl ja)? Müssen die Mieter nicht wenigstens darüber informiert werden, damit sie das auch entsprechend in die Lebensplanung/Erhaltungskosten einplanen können? In meinem Mietvertrag steht nix davon, dass ich einen Hauswart zu bezahlen habe. Muss ich das jetzt trotzdem machen?

Danke für Eure Antworten!

VG
mebsonvaldezz
Stichwörter: hauswartleistungen

0 Kommentare zu „Hauswartleistungen”

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