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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe folgendes Problem und wäre für rechtliche Informationen sehr, sehr dankbar:

Ich habe nach fast sieben Jahren meine Wohnung gekündigt. Ich habe dem Vermieter eine Nachmieterin gestellt und er hat diese akzeptiert. Vor Unterzeichnung des Mietvertrages haben die Nachmieterin und ich mündlich vereinbart, dass sie meine Küche übernimmt. Mit dem Vermieter haben wir vereinbart, dass wir die Übergabe der Wohnung ohne seine Anwesenheit machen, da er etwa 200 km entfernt wohnt. Es wurde ein Übergabeprotokoll erstellt (von mir und der Nachmieterin), aber es wurde von uns nicht unterschrieben. Den Preis für die Küche haben wir erst nach Unterzeichnung des Vertrages verhandelt. Dabei sagte ich ihr, das ich gerne für die Küche und den Holzboden (den hatte ich bei Einzug in die Wohnung gelegt und auch komplett alleine bezahlt) 500,- Euro haben würde. Damit war sie nicht einverstanden, weil der Vertrag ja bereits unterschrieben war und ich eine Abstandszahlung für den Holzboden vorher nicht erwähnt habe. Damit hatte sie ja eigentlich auch Recht, und wir haben uns dann auf 400,- Euro für die Küche geeinigt. Den Holzboden habe ich ihr somit geschenkt.

Meine Nachmieterin hat sich jetzt dazu entschlossen (ca. 3 Wochen nach Vertragsunterzeichnung), doch nicht in die vorher so sehr begehrte und gewollte Wohnung zu ziehen (sie war regelrecht verliebt in die Wohnung). Dafür hat sie Argumente wie „durchfeuchtete Wände“ und „ein riesiges Mottenproblem“ vorgeschoben. Bei einer Besichtigung der Wohnung und der genannten Makel (Anwesend waren: Der Vermieter, Nachmieterin, drei Handwerker, meine Freundin und ich), um die durchfeuchteten Wände und die Motten zu begutachten, stellte sich heraus, dass keines dieser von ihr genannten Probleme existierte. Es waren offensichtlich nur Gründe, um evtl. vorzeitig aus dem Mietverhältnis treten zu können bzw. ihn für ungültig erklären zu können. Da die von ihr genannten Probleme nachweislich nicht existierten, einigten der Vermieter und die Nachmieterin darauf, das sie die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhält, die Miete zahlt, aber auf ihren eigenen Wusch nicht in die Wohnung einziehen wird.

Nun verlangt der Vermieter von mir, dass ich den Holzboden auf meine Kosten entferne. Der Boden wäre der Grund, warum er für meine Nachmieterin keinen neuen Mieter findet. Vorher hat er mir noch selbst gesagt, dass ich das mit dem Boden am besten mit der Nachmieterin kläre, da ich ja bestimmt noch Abstand dafür haben möchte. Alternativ wäre er auch bereit, bis zu 500,- Euro für die Aufarbeitung des Holzbodens zu bezahlen. Der Boden wurde damals nicht fachmännisch verlegt und im laufe der Jahre haben sich kleinere Fugen gebildet. Meiner Meinung nach ist der Boden aber noch akzeptabel.

Nun endlich meine Fragen :
a) Bin ich denn überhaupt noch für den Holzboden verantwortlich?
b) Hat meine Nachmieterin den Boden denn mit Unterzeichnung des Mietvertrages übernommen? Und muss mein ehemaliger Vermieter mit seinem Anliegen an mich oder an meine Nachmieterin herantreten? (Wenn meine Nachmieterin in einem Jahr ausgezogen wäre, dann hätte ja auch niemand von mir verlangt, den Boden zu entfernen).

Es gibt keinerlei schriftlichen Vereinbarungen. Das Übergabeprotokoll wurde nicht unterschrieben und auch hier ist der Boden nicht erwähnt.
Stichwörter: verzwickte + entfernen + fußbodenbelag + lage

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