Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Kaution einbehalten

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo an alle Wissenden, ich würde mich sehr über Hilfe freuen!
Nachdem mir mein Vermieter 2 Monate lang gesagt hat er überweist mir bald meine Kaution, hat er jetzt nur einen Teil überwiesen. Und das aus folgenden Gründen:
1. Das Fenster (Dachfenster schräg) und die anliegende Wand seien feucht, weil ich das Fenster in Abwesenheit offen gelassen habe.
2. Außerdem steht im Mietvertrag dass ich bei Auszug renovieren muss, was ich nicht getan habe habe.

Dazu:
1. Die Wand hat vorher schon so ausgesehen. Das steht zwar nicht in der Übergabe, kann aber von 2 Personen bezeugt werden. Außerdem habe ich doch bestimmt das Recht mein Fenster auch in Abwesenheit einen kleinen Spalt (max. 5cm) zu öffnen um Frischluft hereinzulassen, oder?
2. Ich habe nicht gestrichen, weil erstens das Zimmer nicht gestrichen übergeben wurde und wir uns zweitens einig waren, das es nicht renovierungsbedürftig aussieht. Im Gegenzug dafür habe ich auch noch Möbelstücke für den Nachmieter in meinem WG-Zimmer (Rollo, Schrank, Lampen im Wert von ca. 150 Euro) da gelassen. Das Zimmer wurde übrigens auch nicht durch meinen Nachmieter oder den Vermieter renoviert.
Kann ich mein Geld einklagen? Wie steht es mit mündlichen Absprachen?
Und warum gibt es eigentlich immer wieder solche Deppen, die sich auf Kosten anderer bereichern wollen?

Freu mich auf Eure Antworten!
VG Benne
Stichwörter: kaution + einbehalten

0 Kommentare zu „Kaution einbehalten”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net