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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe, für mich, ein großes Problem.
Ich wohne in einer schönen Mietwohnung im Dachgeschoss - 8 Wohnungen insgesamt.
2 Wohnungen sind frei, im Moment 5 vermietet (davon haben bereits 2 Mieter gekündigt) und eine Wohnung ist das Problem. Am besten ich fange mal ganz vorne an:
Mit den Mietern gab es schon immer Probleme, Ruhestörung usw - hat uns in unseren DG aber nicht wirklich gestört, da diese Wohnung im Erdgeschoss liegt. Anfang Dezember 2004 ging es eigentlich richtig los. Die Wohnung wurde, mal wieder von der Polizei gestürmt und versiegelt. Mehrmalig wurde das Siegel aufgebrochen und von der Polizei wieder angebracht, alle Nase lang ranten fremde Leute in der Wohnung rum und wir haben ständig die Polizei gerufen. Eines morgens hatten wir sogar Hackenkreuze an unseren Wänden im Hausflur, bis oben, bei uns ins Dachgeschoss. Bei jeden Polizeieinsatz wird ja die Vermieterin informiert, zumindest bei den letzten. So auch bei der Sache mit den Hackenkreuzen, wir haben auch persönlich der Vermieterin bescheid gegeben. Teile der ebschmierung sind nach wie vor an den Wänden, das war im Januar. Nach wie vor gingen Leute in der Wohnung ein und aus. Bis dahin auch noch mehr oder weniger legal – der Mieter sitzt im Gefängnis – sie hatten ja einen Schlüssel, bzw. die Gartentür ging damals nicht zu verschließen. Mittlerweile haben wir ein neues Schloss. Wir haben auch gedacht, das der ganze Spuck endlich vorbei ist, aber nix, es ging weiter, wenn se so nicht rein kamen sind sie durch die Kellerfenster rein, die seit Jahren nicht gesichert sind. Bzw jetzt haben wir raus bekommen, eigentlich durch Zufall, das das Fenster zum Garten von der Erdgeschosswohnung nicht mehr vorhanden ist. Weg, einfach weg. Gestern haben wir dann wieder die Polizei gerufen, weil wieder jemand in der Wohnung war (da dort auch ein neues Schloss drin ist, muss er durchs Fenster gegangen sein).
Was können wir tun??? Eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten finde ich unter den momentanen Zuständen nicht wirklich zumutbar. Mittlerweile haben wir alle Angst, das die Leute, die da einzeln in die Wohnung einsteigen irgendwann in de Gruppe kommen und dann... nicht auszudenken. Ich mag nicht dran denken. Unsere Vermieterin weiß ganz genau das diese Mängel bestehen, wir haben es Ihr nur leider nie schriftlich gegeben. Wahrscheinlich ein fataler Fehler in unserer jetzigen Situation.
Ich danke Euch im Voraus für Hilfe
Claudia
Stichwörter: fühlen + uns + bedroht

12 Kommentare zu „Wir fühlen uns bedroht!”

capo Experte!

Da wird es schwierig. Eine fristlose Kündigung sollte nur mit dem Einverständnis des Vermieters möglich sein. Schließlich ist er nicht der Verursacher solcher Mißstände. Sollte es wirklich unzumutbar sein, was wohl schwierig zu beweisen ist, ist die Kündigung fristlos möglich.Aber ich fürchte dafür brauchst du einen RA. Ansonsten erlebst Du noch 3 Monate dieses 'Spielchen'.

Gruß,

Capo

Claudi

jo, leider

wir haben heut mal von allen mietern eine unterschriftensammlung gemacht unter einen mängelbrief und eine frist bis 31.05.05 gegeben, mal shauen was daraufhin passiert.

Ich mag meine wohnung hier eigentlich sehr gern, nur das umfeld ist im moment zum brechen. vielleicht wird es ja besser.

haben heute mit der vermieterin gesprochen, sie hat versprochen das endlich in ordnung zu bringen. den brief bekommt sie trotzdem.

Danke
Claudi

capo Experte!

Ehrlich gesagt wüßte ich als Vermieter auch nicht, was zu tun ist. Eine Streife wird wohl kaum abgestellt werden. Würdet ihr einen privaten Service bezahlen?? Das wäre der Kompromiß, oder? Nach ein paar Monaten ist es vielleicht <!-- s  <img src= ops:' class='' /> --><!-- s  <img src= ops:' class='' /> --> vorbei.

Ich find es aber toll, dass es noch richtige Mietergemeinschaften gibt. Da würde ich wahrscheinlich auch bleiben wollen <!-- s :) --><!-- s :) -->

Capo

Claudi

Richtige Mietergemeinschaft sind wir erst durch ieses Problem geworden.

Das Problem mit der Vermieterin ist einfach, das sie sich nciht kümmert, soll heißen die WOhnunge endlich leer räumt, die Fenster sicher macht und die Schmierereien im Haus beseitigt. Leider.

Mal schauen, vielleicht klappt es ja jetzt.

Was können wir tun, wenn die Frist vom 31.05.05 ohne erledigung rum ist? Miete kürzen? Wenn ja in welcher Höhe?

Claudi

capo Experte!

Zur Mietminderung kenne ich keine Gerichtsurteile. Aber eine solche beeinflussung des Alltags ist schwer zu beziffern. Die Bedrohung ist ja mehr ausserhalb der Wohnung. 5% sind aber bestimmt drin. Bei 20% wäre ich vorsichtig. Aber nicht vergessen, diese Mietminderung anzukündigen, sonst ist sie ungültig und der Vermieter kann dir kündigen.

Normalerweise passiert das mit der Fristsetzung, aber davon schreibst Du nix *achselzuck*

Ist die Fristsetzung an eine Konsequenz gebunden?

Das kann dann auch Eigenregie bedeuten, wodurch der Vermieter dann für die Rechnung aufkommt.

Capo

Gast Experte!

Morgen!

Ins unserme Brief haben wir geschrieben: ,,Bitte behebn Sie die Mängel baldmöglichst, spätestens bis zum 31.05.05"

Mit Konsequenzen haben wir nciht gedroht. Ist das schädlich? Reicht diese Frist nicht aus? *mist*

Wir haben gestern auch wieder darüber nachgedacht, was wir tun können *grummel* vielleicht ist die Kündigung durch die Vermieterin das beste. Das Fenster ist wieder drin, in der Wohnung, nur der Keller steht immer noch für alle offen.

Danke
Claudi

capo Experte!

Die Frist allein reicht nicht aus. Der Vermieter muss über die Konsequenzen informiert sein, sonst sind sie haltlos. Wie bei einem normalen Kaufvertrag.

Vielleicht einfach dieselbe Frist abermals mit 'Androhung' übersenden. Dann kann nichts schief gehen. Wie gesagt, die Mietminderung erscheint toll, aber ist nur schwierig durch zu stehen.

Die beauftragung eines Handwerkers ist auch schwierig, aber wenn der Vermieter die Frist versäumt (die auch großzügig ist, wegen Diebstahlschutz) ist das rechtens. Vorsicht: Der Handwerker hält sich gerne an den Auftraggeber. Am besten "im namen/Auftrag von"! Deswegen auch die Ankündigung in der Fristsetzung.

Sollte es schwierigkeiten geben, hat der Vermieter grob fahrlässig agiert, da durch das offene Fenster wohl kaum eine Versicherung zahlen würde.

In diesem Sinne,

Viel Glück,

Capo

Claudi

Huhu!

ICh nochmal *lol*

MEine Frist ist jetzt rum. Das offene Fenster ist zu - zumindest ins eins davor, ob es wirklich zu ist wissen wir noch nicht.

Die Schmierereien im Hausflur sind anch wie vor nicht weg und im Keller und an den Kellerfenstern hat sich auch nichts getan (haben nicht nachgeschazut, aber wir haben ja die Schlüssel und ohne kann sie ja nichts tun) - auch an der HEizung ist alles beim alten. Im Moment brauchen wir die zwar nciht, aber wenn ist sie erst funktionstüchtig wenn einer von uns Wasser nachgefüllt hat (was ich ja so gar nicht verstehe, sie weiß das irgendwo im Haus ein LEck ist, wo Wasser raus läuft und das dauernd, das ist doch auch nciht gut fürs Haus!! *nichtversteht*)

ICh habe jetzt folgenden Plan, MOrgen, wenn die Frist entgültig abgelaufen ist werde ich einen Brief mit einer NAchfrist schreiben und zwar mit einer Nachfrist von 2 Wochen (ist das OK?) und darin dann auch eine Mietminderung in Höhe von ????? 5, 10, 15, 20 % ?????? androhen.

Wäre es dann möglich die Miete zu mindern?

Danke im Voraus für die Info
Claudi

capo Experte!

jupp, mach' et.
10% minderung ankündigen.

Claudi

Huhu!

Habe heut nochmal mit meiner Rechtschutz gesprochn, da kann man kostenlos Informationmen von Anwälten erhalten (bezahl ich ja mit beim Beitrag *g*).

Dieser meinte wir könnten die Miete um 20-25% kürzen und bräuchten der Vermieterin lediglich ein Begleitschreiben machen, aus welchen gründen wir dies getan haben.

Mir kommen 20 % allerdings sehr hoch vor. Die Nachbarn sind natürlich hellauf begeistert. Aber ich?? Bin wohl schon wieder zu gutmütig *grummel* Was meint Ihr?

Claudi

capo Experte!

ich sach nochmal: mach et.
wenn der Rechtsschutz die Prozentwerte angibt, dann sind die okay.
meine Werte sind eine vorsichtige Schätzung und deswegen müssen die hier immer niedriger sein.
Eine mietminderung ist immer heikel. Viele sind zu schnell damit. Bei dir ist das völlig okay. Das sind die richtigen Gründe und der Vermieter hat auch eine Chance gehabt, das abzuwenden.
Übrigens: Nächtlicher Lärm, lautstarke Musik durch Wohnung im selben Haus berechtigen zu 50% (AG Braunschweig)
...so als Anhaltspunkt, wie deine Situation liegt...

Gast Experte!

Zur Mietminderung kenne ich keine Gerichtsurteile. Aber eine solche beeinflussung des Alltags ist schwer zu beziffern. Die Bedrohung ist ja mehr ausserhalb der Wohnung. 5% sind aber bestimmt drin. Bei 20% wäre ich vorsichtig. Aber nicht vergessen, diese Mietminderung anzukündigen, sonst ist sie ungültig und der Vermieter kann dir kündigen.

Normalerweise passiert das mit der Fristsetzung, aber davon schreibst Du nix *achselzuck*

Ist die Fristsetzung an eine Konsequenz gebunden?

Das kann dann auch Eigenregie bedeuten, wodurch der Vermieter dann für die Rechnung aufkommt.

Capo[/quote:d6c69]

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