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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir wohnen seit 3 jahren in einem Haus BJ 1735. Es wurde vom Vermieter vor ca. 10 Jahren in den heutigen Zustand umgebaut. An den Räumen selbst wurde nicht viel geändert z. Bsp. niedrige und schiefe Decken bzw. Böden blieben erhalten. Zum Teil wurde der Originalboden nicht verändert, was heisst, dass selbst Zigarettenrauch aus der unteren Wohnung bei uns zu riechen ist, das Schleudern der WaMa lässt den Tisch vibrieren usw. Die Ausstattung( Bsp Fliesen im Bad) ist erneuert und entspricht dem heutigen Standart. Nun flattert uns eine Mieterhöhung ins Haus mit der Begründung: Anpassung an den allgemeinen Mietspiegel der Gegend (Dorf auf dem Land!). Er möchte die Miete erstmalig seit unseren Einzug nun um 12,5% erhöhen und beruft sich dabei auf den Mietspiegel, wobei er von einer Baualtersgruppe von 1991 bis 1997 ausgeht. Welches Alter zählt den nun? Das Jahr des Umbaus oder ist nicht letztendlich das Alter des Hauses auch ausschlaggebend? Wäre dankbar für einen Tipp.
Gruss
Luna09

1 Kommentar zu „Mietspiegel/Anpassung an Mietspiegel”

capo Experte!

Nur das Baujahr. In diesem Fall wäre das die Rubrik "<1900". Dann wird häufig durch die Ausstattung (mit/ohne Bad; WC,..) unterschieden.
Die Modernisierung ist eine extra-Erhöhung. 11% können auf die Jahresmiete verrechnet werden. Deswegen ist es keine "Anpassung an den Mietspiegel".
Bei Mieterhöhungen wird die Modernisierung sogar herausgerechnet.
Sorry, is abber soo <!-- s :( --><!-- s :( -->

Capo

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