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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe ein Problem, wir haben über den Hauseigentümer eine Whg. gemietet. Vorher hatten wir die Whg. bei einem Makler besichtigt, allerdings hat er mit uns keinen Termin gemacht, auch keine Namen oder Telefonnummern von uns verlangt oder notiert. Er hatte er einen Besichtigungstermin und wir sind einfach mit dazu gekommen. Da wir nicht eingesehen haben, ihm dafür über 1000€ zu zahlen, haben wir den Hausmeister und dann den Eigentümer auswendig gemacht,der war damit einverstanden, er hat gesagt, dass er selber auch den Mietvertrag machen kann,also der Makler hatte nicht das alleinige Mietrecht,es gab noch einen Makler und der Eigentümer war auch berechtigt direkt zu vermieten. Nun schreibt uns der Makler an und möchte die Provision, wir wohnen da schon seit 2 Monaten und haben einen Mietvertrag, sind wir da auf der sicheren Seite oder können wir Probleme bekommen ?
Danke und LG
Stichwörter: maklerprovision + berechtigt

3 Kommentare zu „Maklerprovision berechtigt ??”

Gast Experte!

Uns geht es genauso

Haben uns eine Wohnung angeschaut die im Internet ausgeschrieben war.
Bei der Besichtigung haben wir eine Selbstauskunft des MAklers ausgefüllt.

Im Internet stand nichts von Provision, auf der Selbstauskunft stand das bei erfolgter Vermittlung zwei Nettokaltmieten zu zahelen sind.

Im Endeffekt haben wir den Mietvertrag mit dem Vermieter gemacht, in dem auch nichts von Provision steht.

Auch hat der Makler nichts weiter gemacht, da ich die Unterlagen selber weitergeleitet habe und auch alle Telefonate mit dem Vermieter geführt habe.

Müssen wir nun zahlen oder kann man sich weigern?

Deadleaf Experte!

Auf die Antwort bin aber auch gespannt!
Es ist ja so, dass der Vermieter den Makler angagiert und eigendlich kaum noch was mit der Vermietung zu tun hat.
Wenn ihr aber trotz Makler über den Vermieter ein Wohnung bekommmen habt, wäre das theoretische der Fehler des Vermieters und er müsste die Provision aus eigener Tasche zahlen.Besonders wenn man als Mieter nicht weiss, dass es einen Makler gibt.
Aber das ist nur meine Meinung und keine Tatsache.Ich hoffe für euch, dass es so ist! <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Tomraid Experte!

Nun nach meiner Auffasung nach besteht für den Makler kein Provisionsanpruch, weil er nicht positiv an einer Vermittlung dazu beigetragen hat.

Der Anspruch ist daher nicht rechtswirksam.

Ausserdem hat der Vermieter diesen Makler ausgehebelt indem er selber tätig wurde.

Hat er denn einen schriftlichen Alleinauftrag gehabt? Denke mal nicht <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Also ich würde nichts zahlen.

Da gibt es sehr heftige Rechtsentscheide bezüglich der Vergütung.
Termine, Namen etc. und davon hat er nichts gehabt.

Also Makler null Anspruch.

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