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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgende Fragen, vielleicht weiß ja jemand eine Antwort darauf:

1. Habe vom Vermieter meine Nebenkostenabrechnung erhalten und gleichzeitig eine Zahlungsfrist gesetzt bekommen, die gerade einmal 14 Tage beträgt. Ist das zulässig? Gibt es nicht gesetzliche Zahlungsfristen, die eingehalten werden müssen?

2. Mein Vermieter hatte bisher alle Verträge selbst mit den Versorgungsunternehmen geschlossen (Wasser, Gas, Strom). Da mein Vermieter nun - Zitat: "... keine Lust mehr habe, so schlechte Nachrichten zu überbringen..." - es ging hier natürlich um eine Nachzahlung, will er jetzt eine vorgezogene Nebenkostenabrechnung mitten im Jahr durchführen, sämtliche Verträge mit den Versorgungsunternehmen kündigen und verlangt von mir, dass ich mich selber darum kümmere und direkt mit diesen Verträge schließen soll. Hier kommt aber zum Beispiel auch ein Beitritts-Beitrag für die Stromgenossenschaft ins Spiel, den ich dann bezahlen müsste. Darf er das einfach so machen?

3. Es handelt sich um einen Zeitmietvertrag. Der Vermieter hat zwar im Mietvertrag ein Kreuz gesetzt, dass er die Räume nach Ablauf der Mietzeit für sich und seine Familienangehörigen benötigt, hat aber konkret keine Personen oder Gründe dafür benannt. Gilt der Vertrag nun auf unbefristet geschlossen, so dass ich ihn auch vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mit normaler 3-monatiger Kündigungsfrist kündigen kann???


Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe
Mitsumi

0 Kommentare zu „Betriebskostenänderung und Zeitmietvertrag”

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