Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich habe meine Wohnung 1995 bezogen, in der Wohnung war ein Teppich verlegt (vom Vermieter), den der Vormieter aber schon genutzt hat.
Vor 2 Jahren haben wir in 2 Räumen den Teppich ausgetauscht (er war geklebt, ein wahrer Grund zur Freude). Nach dieser grausamen Arbeit haben wir beschlossen, über den Teppich im Wohnzimmer einen neuen Teppich zu legen.
Jetzt ziehen wir aus.
Im Mietvertrag steht nichts davon, daß wir die Wohnung mit Teppich übernommen haben, er wird überhaupt nicht erwähnt.
Muß ich ihn entfernen, bzw den Teppich in den Räumen, wo er bereits entfernt ist, ersetzen?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße!
Stichwörter: vertrag + steht + teppich

1 Kommentar zu „Teppich steht nicht im Vertrag”

Curzon

Hallo! Meiner Erfahrung nach müssen die Dinge, die Sie nach ihrem Einzug verlegt, verändert haben (z.B. auch Tapeten ) wieder entfernen. Wenn Sie bereit sind, ihren Teppich dazulassen, fragen Sie doch einfach ihren Vermieter. DIe meisten sind eher erfreut über Teppiche o.ä. anstatt selbst einen beschaffen zu müssen. Wenn sie Nachmieter haben können sie dies auch mit denen absprechen. Alles immer schriftlich festhalten!!!!!! Natürlich wiederum bei Absprache mit dem Nachmieter auch den Vermieter kontaktieren bzw. ihm eine Kopie der Vereinbarung mit dem Nachmieter schicken und es auch von ihm immer bestätigen lassen!!!

Dies sind nur Tips, keine Garantie!!!!!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.