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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Grundsätzlich darf man mit der Miete gar nicht in Verzug geraten. Sie ist bis zum 3. Werktag im Monat fällig. Sobald der Mieter mit zwei Monatsmieten in Rückstand ist, kann der Vermieter die Wohnung fristlos[/b:faf39] kündigen.
Stichwörter: kündigung + wohnung + dringend + hilfe

9 Kommentare zu „Kündigung der Wohnung! Dringend Hilfe!!!!!!!”

Gast Experte!

Na danke! Das baut mich ja nicht gerade auf! Und außerdem sind wir nicht aus eigener Schuld in den Mietverzug geraten, es ist die Schuld des Arbeitsamtes!!!!!!!

Kann mir auch mal jemand schreiben, der Ahnung davon hat und mir helfen möchte aus der Situation wieder rauszukommen!

Gast Experte!

Vielleicht mal das Handy weglassen oder die Markenklamotten und erst mal Miete bezahlen.

Aber Sie sind ja nicht Schuld! Schuld haben grundsätzlich die anderen! <!-- s :roll: --><!-- s :roll: -->

Und nun zur Hilfe: Die einzige Chance ist mit dem Vermieter höflich zu reden, ihm einen Zahlungsplan zum Abbau der Mietschulden vorlegen und hoffen das er Mitleid hat.

teddygirl

Is klar! So einen Scheiß hab ich schon lange nicht mehr gehört <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->

Und erstens habe ich ein Handy mit Prepaid-Karte, die seit mindestens 12 Monaten nicht mehr aufgeladen wurde, und Markenklamotten trage ich garantiert nicht! Und außerdem, woher wollen Sie wissen, wie ich lebe!

Dem Arbeitsamt gebe ich auch die größte Schuld an unserer Situation, da sitzen nämlich nur die größten Dreckschweine der Erde!!!!!!!!!!! Die Mitarbeiter dort tun nämlich so, als ob jeder Arbeitslose dumm ist und als wenn sie das Arbeitslosengeld aus der eigenen Tasche bezahlen müssten!

Habe mal in einem anderen Forum gepostet und dort wurde mir wirklich geholfen, dort haben die Leute nämlich Ahnung von meiner Situation und schätzen diese auch!!!!!!!!

Gast Experte!

@ teddygirl

Grundsätzlich gilt wer eine Wohnung mietet muss auch das nötige Geld haben um seiner Pflicht die Miete bis spätestens am 3 Werktag zu bezahlen nachzukommen. Da hilft es auch nix auf Die Beamten zu schimpfen.
Gleich vorweg mir ist das selbe passiert ich konnte die Miete nicht bezahlen und saß genauso im Topf.
So zum Fall wenn dein Vater sich als Bürge hat eintragen lassen so ist erstmal abzuwägen inwieweit das Bürgschaftsverhältnis geht, d.H. ob es für den neuen Mietvertrag weiter gilt. Zum 2 wenn dein Freund eine Sperre vom AA bekommen hat, ist dies auch begründet. Dennoch weiß ich nicht ob er ALG 1 oder ALG 2 bekommt. Bei ALG 2 ist es gesetzlich so geregelt das die Miete übernommen wird und er nur Gutscheine für Lebensmittel bekommt. Den laut SGB 2 muss eine Grundsicherung durch das AA erfolgen. Habt ihr widerspruch gegen die Sperre eingelegt? Habt ihr eurer Wohnungsgesellschaft rechtzeitig von dieser Sperre berichtet?

Wenn nicht verhalten sich Amt und Wohnungsgesellschft rechtens.

Mfg

Dies ist keine Rechtsberatung
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teddygirl

@Gast
1. Wenn du meinen ersten Text oben richtig gelesen hättest, dann wüßtest du, was mein Freund für Arbeitslosengeld bekommt.
Und außerdem hat das Arbeitsamt mein Geld mitgerechnet (Kindergeld inklusive, obwohl ich dieses nicht von meinen Eltern bekomme), und sie haben für die Miete etwas über 230 Euro berechnet obwohl wir eine Miete haben von 418 Euro, also stimmt doch da bei deiner Aussage nicht oder???
Und 2. könnte ich dich auch fragen, warum du deine Miete nicht zahlen konntest. Und genauso könnte ich dir sagen, laß mal das Handy weg und die Markenklamotten. Also laß mich einfach in Ruhe!

DIESER THREAD DARF GESCHLOSSEN WERDEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Gast Experte!

Punkt 1 ich habe mit dem Gast oben nix zu tun von wegen markenklamotten. Punkt 2 du Sagst selber Arbeitslosengeld also was ist nun Richtig? Leistung aus dem SGB 2 oder ganz normal aus dem SGB 3. So zum nächsten ich habe ALG 2 bekommen und das wurde falsch berechnet. Punkt 3 wenn ihr 418 Euro miete bezahlt und nur 230 Eus bekommt müsst ihr in Widerspruch gehen. Und es ist richtig das daß Kindergeld zu deinem Einkommen zählt. Wenn deine Eltern dir es nicht geben musst du sie eben daraufhin verklagen schliesslich steht es dir zu. Das Amt jedenfalls verhält sich rechtens damit. Ein bisschen mehr Gesetzestexte wälzen und du hättest es selber rausbekommen. Es kann nicht sein das wir deutschen immer nur fordern. Seit froh nicht in einem anderen Europäischen Land zu wohnen dort bekommen Arbeitslose durchschnittlich nur 60 Euro die Woche.

Gast Experte!

Na hoffentlich setzt die Wohnungsgesellschaft die Räumung durch.

Signatur:
Der Gast, der sich ein Handy und Markenklamotten leistet, allerdings auch seit 25 Jahren seine Miete immer pünktlich zahlt.

teddygirl

Spinner!!!!!!!!!!!!!

Die Wohnungsgesellschaft hat die Kündigung zurück gezogen!

Ich werd nicht mehr, das hier ist doch nicht normal, man wird hier beleidigt, nur weil man einmal in einer Notsituation ist.

Man sollte dich bescheuerten Spacken hier aus dem Forum werfen und aus deiner Wohnung!!!!!!!!!!!! <!-- s :evil: --><!-- s :evil: --> <!-- s :evil: --><!-- s :evil: --> <!-- s :evil: --><!-- s :evil: --> <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->

teddygirl

Bitte schließt diesen Thread, ich kann das bescheuerte Gelaber von dem einen Gast nicht mehr hören!

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