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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich stehe da vor einem Problem und hoffe, daß mir jemand einen guten Rat erteilen kann!

Ich lebe im Moment in einer 2er WG. Ich bin Hauptmieter und habe mit meinem Mitbewohner ein ordentliches Mietverhältnis incl. Untermietvertrag. Dieses habe ich ihm mündlich Anfang Februar gekündigt, da ein weiteres Zusammenwohnen für mich aufgrund einiger Vorfälle nicht mehr tragbar ist. Bei einem Untermietverhältnis muß man ja bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten einen Grund angeben, bei einer Frist von 6 Monaten nicht. Ich habe ihm die Gründe genanngt: Die Vorfälle, aufgrund derer ich nicht mehr bereit bin mit meinem Mitbewohner zusammen zu wohnen. Da ich kein besonderer Freund der Bürokratie bin habe ich auf einen Ablauf ohne Schwierigkeiten gehofft und ihm wie bereits erwähnt mündlich gekündigt. Außerdem fügte ich hinzu, daß "Ich keinen Stress machen werde und ebenso keinen wünsche." Wenn mein Mitbewohner innerhalb kürzerer Zeit eine Wohnung finden sollte die ihm zusagt, können wir das recht unbürokratisch über einen Nachmieter regeln. Es wäre dann halt wichtig, daß wir in diesem Fall vernünftig miteinander kooperieren.

Nun kam mir zu Ohren, daß mein Mitbewohner anderen gegenüber behauptet ich hätte ihm überhaupt nicht gekündigt und er bräuchte sich auch keine neue Wohnung zu suchen, er müsse höchstens ausziehen, wenn er mal etwas ekzeptables sehen würde.

Mir gegenüber äußerte er, daß er nicht ausziehen werde, weil ich ihm nicht ordentlich gekündigt hätte. Dies sehen ich anders, eine Kündigung kann soweit ich weiß auch mündlich erfolgen. Allerdings habe ich hierbei eher mit seiner Fairness gerechnet, da ich wie bereits erwähnt, kein großer Freund der Bürokratie bin. An sein Einsehen und seine Fairness habe ich hierbei auch appelliert.

Mittlerweile stehen die Besuche von potenziellen Nachmietern an. Da waren auch bereits einige zur Besichtigung da. Den 01.06. habe ich grob angegeben. Da würde das Zimmer vermutlich frei werden, allerdings könnte es auch etwas früher oder später werden. Ich will meinem Mitbewohner keine Schwierigkeiten machen, daher Räume ich ihm diesen Spielraum ein. Obwohl ihn jeder andere für die Dinge, die er sich geleistet hat, ohne Rücksicht auf bestehendes Recht auf die Strasse gesetzt hätte.
Nun aber erzählt er meinen potenziellen Mitbewohnern, daß er gar nicht ausziehen würde, da er keine Kündigung erhalten hätte.

Ich weiß nicht, was ich machen soll. Ich will ihm und mir den Auszug so leicht wie möglich machen. Aber irgendwie gerät der Wäägebalken derzeit ganz schön außer Gleichgewicht. Muß ich nun doch zum Bürokrat werden??? Wie kann ich denn nun Verfahren? Muß ich tatsächlich eine förmliche Kündigung per Einschreiben schicken und einen neuen Termin fest setzen???
Stichwörter: kündigen + untermietvertrag

0 Kommentare zu „Untermietvertrag kündigen”

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