gefragt von administrator am 30.11.1999

Wärmemengenzähler

Hallo,
mein Vermieter möchte gerne die neu eingebauten Wärmemengenzähler auf die Mieter umlegen. Jede Partei hat eigene Zähler. Meine Frage: Darf er das?
Stichwörter: wärmemengenzähler

Antworten

antwort von administrator am
Die Frage ist was du mit "umlegen" meinst. Also der Vermieter baut in jede Wohnung Wärmemengenzähler ein. Die gesamten Heizkosten (Verbrauch vom Zähler) werden auf die einzelnen Wohnungen verteilt. Zur Umlage auf die einzelnen Wohnungen dient hier nun der Verbrauch laut Wärmemengenzähler. Dies ist besser als die Umlage nach QM, da ja jeder ein unterschiedliches Verbrauchsverhalten hat.

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