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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an alle!

Vielleicht kann mir jemand hier seine Meinung dazu sagen. Ich bin stinksauer auf meine EX-Vermieterin.
6 Monate nachdem ich aus ihrer Wohnung ausgezogen bin (am 15.06.04) habe ich meine Ex vermieterin zur Kautionsabrechnung verklagt. Auf den Anwalt hat sie nicht reagiert aber auf den Mahnbescheid.
Jetzt 8 Monate nach meinem Auszug hat sie mir per anwalt 2 Rechnungen zukommen lassen: 1 Rechnung in Höhe von 300 Euro vom 26.01.04(!!!)
für Gartenreinigung (was auch immer das ist) und 1 Rechnung für eine Rohrreinigung in Höhe von 200 EUro vom 31.12.04(!!!)! Und da ich mitten im Monat ausgezogen bin möchte sie die halbe Miete für Juni noch haben. Damit möchte sie die KAution ganz behalten.

Da ich meinen Anwalt heute noch nicht erreicht habe (ferien) möchte ich gern wissen was ihr davon haltet! Kommt sie vor Gericht mit sowas durch?

Danke für eure Meinung
Seri
Stichwörter: monate + auszug + zurück + dreist + kaution

2 Kommentare zu „DREIST: 8 Monate nach Auszug immer noch keine Kaution zurück”

capo Experte!

Hallo,

dazu ein deutliches JEIN!

Die Gartenpflege (was wohl gemeint ist) ist umlegbar und damit deine Sache. Die Rohrreinigung ist jedoch instandhaltung und somit Vermietersache. Die mußt Du nicht bezahlen.

Die halbe Miete steht ihr ebenfalls zu. Du hast glück, wenn sie nicht den ganzen Monat verlangt. Das Mietverhältnis ist im Vertrag ja geregelt und bei Dir geht es wohl vom ersten bis zum letzten eines Monats. Selbst wenn du am 2. ausziehst, ist es kulanz, wenn auf die Monatsmiete verzichtet wird, weil eine erneute Vermietung ja nicht möglich war.

Mich wundert nur, dass die Rohrreinigung vom RA nicht als Instandhaltung deklariert wird. Da scheinen sich ein paar Winkelzüge auf zu tun...

Ich wünsch Dir trotzdem viel Kraft!!

Gruß,

Capo

Seri

Das mit dem Garten ist insofern strittig, als das zur Wohnung ein mietgarten gehörte(nutzungsrecht). Beim Auszug habe ich im Beisein mehrerer Zeugen angeboten den Garten fachmännisch aufräumen zu lassen. Dieses hat sie abgelehnt und mir somit nicht die Möglichkeit gegeben die Sache in Ordnung zu bringen.
Außerdem kann sie den Garten doch nicht einfach ein halbes Jahr später ( mein Auszug 15.6.04 / Gartenreinigung 26.01.05) machen lassen, ein Garten in dem man 6 Monate nichts tut sieht furchtbar aus.

Und ich dachte die halbe Miete darf sie nicht verlangen,weil sie am 17.6. einen Nachmieter hatte der dann auch eingezogen ist.

Jetzt bin ich verwirrt <!-- s:? --><!-- s:? -->

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