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Wasserschaden

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Wir hatten jetzt zum zweiten mal in 6 Monaten einen Wasserschaden. Zuerst war nur das Bad betrfoffen, wo zum Glück nur die Decke tapeziert ist. Trotz mehrfacher telefonischer und schriftlicher Aufforderung wurden die Malerarbeiten nicht durchgeführt.
Bei dem jetzigen Wasserschaden, ist leider auch das Wohnzimmer betroffen, wo man dies auch an der Tapete sehen kann.

meine Fragen:
1. Kann ich die Miete für die nicht ausgeführten ersten Malerarbeiten mindern, wenn ja um wieviel?
2. Welche Ansprüche habe ich bei der renovierung des Wohnzimmers (Geld, Malerfirma) und welcher Breich darf dann zur Instandsetzung renoviert werden (nur der eine Fleck, die ganze Wand bzw. das Zimmer?)

Danke
Stichwörter: wasserschaden

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