gefragt von administrator am 30.11.1999

Vermieter tauscht Schloss nach Mietrückstand

Hallo,

wir haben keinen Zugang mehr in unseren Proberaum (Musikband). Wegen Mietausständen von 368€ tauschte unser Vermieter vor 2 Wochen die Schlösser an unserem Proberaum aus. Die Aussentände stammen noch von unserem Vormieter. Um die Vorderungen vom Vormieter einzuholen (Er hatte nur mündlichen Mietvertrag) drohten wir mit der Pfändung seines Verstärkers der seit Dezember 2004 noch in unserem Proberaum steht. Gestern jedoch ließ unser Vermieter den Ex-Mieter ein, dieser holte seinen Verstärker aus unserem Raum.


Darf der Vermieter das Schloß austauschen?
Darf der Vermieter Sachen aus unserem Proberaum rausgeben?
Was können wir jetzt unternehmen???

Ich danke für jede Antwort
Jacky
Stichwörter: mietrückstand + schloss + tauscht + vermieter

Antworten

antwort von administrator am
MIETRECHT


Vermieter darf bei Mietrückstand nicht Schloss austauschen
Karlsruhe (dpa/lsw) - Vermieter dürfen auf einen Mietrückstand nicht kurzerhand mit dem Auswechseln der Türschlösser reagieren. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden.


Bei Mietrückstand nicht einfach die Schlösser auswechseln. (dpa/gms-Archivbild)
Nach dem am Freitag veröffentlichten Urteil hat der Vermieter zwar ein Pfandrecht beispielsweise am Mobiliar des Mieters, weshalb er - wenn noch Forderungen offen stehen - in Extremfällen auch dessen Abtransport verhindern darf. Allerdings müsse der Vermieter zunächst der Entfernung der Gegenstände widersprechen, bevor er zu drastischen Maßnahmen greife. (Aktenzeichen: 10 U 199/03 vom 11. Februar 2005)

Damit gab das OLG dem Mieter eines Büros Recht, der beim Auszug aus den Büroräumen mit einer Monatsmiete in Rückstand geraten war. Als er die letzten Möbelstücke abholen wollte, fand er ausgetauschte Türschlösser vor. Daraufhin verweigerte er weitere Mietzahlungen. Das OLG bestätigte seine Haltung: Weil der Vermieter dem Mieter den Besitz an den Räumen entzogen habe, seien weitere Forderungen nicht gerechtfertigt.

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