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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

vor 10 Wochen haben wir reklamiert das sich unsere Balkontür nicht mehr schließen läßt. Eine Woche lang kam keinerlei Reaktion der Wohnugsgesellschaft, trotz vieler Anrufe unserer seits.
Vor 8 Wochen kam eine Firma und hat unsere Balkontür provisorisch geschlossen und uns mitgeteilt es müßte ein Ersatzteil besorgt werden und solange dürften wir die Balkontür nicht öffnen.Die Balkontür ist aber auch das einzige "Fenster " in diesem Raum.
Nach einer Woche haben wir nachgehackt wann es denn eingebaut werden würde, dieses tuen wir jetzt seit 8 Wochen und werden immer wieder vertröstet.
Nicht nur das man gerne die Weihnachtsbeleuchtung im März vom Balkon weg hätte, es wäre auch schön bei -13 C eine Balkontür zu haben durch die es nicht zieht.
Was können wir jetzt noch tuen, außer permanent mit der Gesellschaft zu telefonieren und zu schreiben?
Stichwörter: geöffnet + balkon

1 Kommentar zu „Balkon darf nicht geöffnet werden”

FischkoppStuttgart Experte!

Ganz einfach..
Setzten sie dem VM eine Frist von 5 Werktagen.. gleich mit der Androhung der Mietminderung.
Nicht benutzung des Balkon ca 3-10% Kaltmiete. Da es aber auch noch zieht, also Heizkosten entstehen würde ich die 10% ansetzen.

kurzer Prozess.. mal sehen wie schnell der VM reagiert... er hatte ja genug zeit

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