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Ghostraider
Wenn keine schriftliche Genehmigung vorliegt, kann wenn der Hund nicht mehr da ist, der Eigentümer, Verwalter oder neue Besitzer die mündlich erteilte Erlaubnis widerrufen und die Hundehaltung untersagen.
Auch wenn für den Hund eine schriftliche Genehmigung vorliegt und Hundehaltung nur mit Erlaubnis geduldet wird gilt die gegebene Erlaubnis nur für diesen Hund und nicht für einen Nachfolgenden weil der erste nicht mehr lebt.
Solche Extraerlaubnis ist nicht übertragbar.
Auch das im Nebenhaus Hundehaltung erlaubt ist hat keine Auswirkung auf Ihre Sachlage da jeder Mietvertrag anders ausgelegt sein kann und nur für die eine Wohnung gilt und nicht für ein ganzes Haus oder mehrere Häuser.
Um es aus erster Hand zu erfahren würde ich trotzdem einen Rechtsanwalt befragen der diese Auskunft Ihnen für wenig Geld gibt.
Gruß
ghost
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