gefragt von administrator am 30.11.1999
Wartung der Heizungsanlage
Hallo zusammen.Ich hätte mal eine Frage bezüglich der Wartungskostenübernahme einer Etagenheizung.
Zum Sachverhalt.
Wir lassen jedes Jahr eine Wartung der Heizungsanlage durchführern. Bis jetzt lag der Wert hierfür immer bei ca 65,- bis 70,- Euro. Dies haben wir auch immer bezahlt und übernommen. Diesmal jedoch wurden mehrere Sachen festgestellt. Diese Mängel wurden dann auch beseitigt.
Nach 3 Tagen kam die Rechnung. Ich ging daraufhin zu meinen Vermieter und übergab ihm die Rechnung mit dem Vermerk dass ich wie immer die 70,- Euro + MwSt. zahle. Kurz darauf kam er wieder und stellte fast alle gewechselten Teile auf meine Rechnung, da es Verschleissteile seien. Jetzt zu meiner Frage.
1. Ist es Rechtens dass ich Verschleißteile mit zahle. Wir haben die Anlage nun 10 Jahre und es war bis jetzt außer Kesselreinigung noch nie etwas.
2. Wie ist die Def. für Verschleißteile. Der Heizungsbauer ist ein Freund des Vermieters. Nun habe ich Angst dass er fast alles als Verschleißteil angibt.
Hier nur kurz die aufgeführten Teile:
Doppelzündelektrode
Überwachungselektrode
Fehlerfühler
Abgas-Reduzierstück
Pumpe für Ecotec
Vorrangschalterventil
Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
MfG
Antworten
antwort von Ghostraider am
Wenn eine gültige Kleinreparaturklausel besteht und die Kosten über 80€ liegen und wenn es nur 80,01€ sind hat der Vermieter die ganzen Kosten zu tragen.Auch im anderen Fall wären es Instandsetzungs und Reparaturkosten die der Vermieetr sowieso tragen muss.
Ich rate hier mal einen Rechtsanwalt zu befragen.
Gruß
ghost
