gefragt von administrator am 30.11.1999
Wasserdruck in der Heizung zu wenig - Heizprobleme
Guten Tag,kurz nach unserem Einzug tauchen schon immer mehr Probleme mit unserem Vermieter auf (Keller nicht geräumt - 2 Kohlehaufen darin - , zugesicherte Waschräume nicht fertig gemacht, Elektrik im Treppenhaus nicht o.k.): jetzt ist auch noch die Heizung im Haus nicht richtig gefüllt - der Druckpegel des Wassers sinkt trotz dreimaligen Nachfüllens gestern abend (mit fachmännischer Unterstützung durch meinen Nachbarn = Installateur) immer wieder ab, ergo lässt sich nicht richtig bzw. teils gar nicht in der oberen Etage unserer Maisonette heizen.
Der Vermieter (auch Installateur von Beruf) ist informiert, kommt mir aber jetzt auf die Tour, dass das Nachfüllen des Wassers Aufgabe des Mieters sei - das stünde so im Mietvertrag. Dort steht aber nur etwas von der Wartung von Warmwassergeräten - welche für mich Durchlauferhitzer sind - und das in den eigenen Mieträumen.
Mit anderen Worten: mein Argument sollte doch jetzt sein, dass er für 20 Grad Heizbarkeit in den Räumen zu sorgen hat, ansonsten Mietkürzung - oder?
Danke und Gruß;
Tanja
Antworten
antwort von FischkoppStuttgart am
Ja, das sehen sie Richtig.Klar, wenn sie mehrfach selbständig versuchen, die anlage zu befüllen, dies aber zu keinem Resultat fürt, muss der VM etwas ändern... Sie müssen einen Dauerdefekt nicht hinnehmen...
anders sieht es aus, wenn Sie z.B. 1 bis 2 Mal pro Jahr das wasser Auffüllen. das ist normal, aber nicht so wie es bei ihnen ist... daher Kürzung nach Anmahnung.
