gefragt von administrator am 30.11.1999

Mieterhöhung

Hallo,

ich habe heute, 30.10., per Einwurf-Einschreiben eine Mieterhöhung von meiner Vermieterin erhalten. Wortlaut wie folgt:

"...
hiermit nehme ich eine Anpassung Ihres Mietzinses auf das ortsübliche Niveau vor. Bitte überweisen Sie ab 1. Dezember 2007 monatlich folgenden Betrag:
Miete Wohnung 465,- Euro
Miete Garage 30,- Euro
Nebenkosten-VZ 140,- Euro
..."

Es war keine Anlage, also Begründungsmittel (z.B. Mietspiegel), dabei. Die Mieterhöhung ist also nicht "formgerecht" und es wurde auch die 2-Monatsfrist ab Folgemonat der Zustellung nicht eingehalten. Ich muss ja der Erhöhung zustimmen oder diese ablehnen.
Wie muss die Ablehnung meinerseits erfolgen und in welcher Form?

Eine weitere Frage/"Problem" ist: Lt. Mietvertrag betrug die Miete bisher 460 Euro inkl. 26 Euro Garagennutzung (Anm.: Tiefgaragenplatz). Nun verlangt Sie für die Garage extra Miete.
Wie soll/muss/kann ich mich diesbezüglich verhalten?
Wie ist die Garage in Bezug auf den Mietspiegel zu berücksichtigen?

Die Nebenkostenvorauszahlung werden ich sowieso nicht akzeptieren. Diese basiert auf die aktuell erhaltene NK-Abrechnung für 2006. Hier stellte sich heraus, dass die Wärmedienstkosten zu 3/4 Kosten sind die das Jahr 2005 betreffen und sogar irgendwelche Kosten aus 2005 nachträglich bererchnet werden. Wer weiss, vielleicht sogar doppelt. Sage und scheibe 57% Erhöhung gegenüber 2005! Totales Chaos sag ich nur.

Im Voraus sage ich schon mal herzlichen Dank für die sicherlich folgenden nützlichen Tipps.
Stichwörter: mieterhöhung

Antworten

antwort von Ghostraider am
Ich mache es mir leicht und Dir schwer. :mrgreen:
Gucks Du hier
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/mie ... index.html

Sobald Du etwas schlauer geworden bist gehst Du zu einem Anwalt und lässt Deinen Mietvertrag und die Mieterhöhung kurz prüfen und schon weißt Du ganz genau Bescheid.
Sollten trotzdem noch Fragen sein, vielleicht können wir dann auch noch helfen. :wink:

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ( § 2 I,1
Wasseruhreneinbau; Modernisierung? Mieterhöhung?
Mietspiegel; Mieterhöhung etc
Mietvertrag DDR, Mieterhöhung nach § 2 MHG
Mieterhöhung gem. Bundesgerichtshof