gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkostenabrechnung/Mieter seit 91

Wir haben letzte Woche die ziemlich hohe Nebenkostenabrechnung für 2003 & 2004 erhalten und nach all dem lesen hier im Forum doch etwas verunsichert.

In dem von uns angemieteten Haus sind wir seit '91 Mieter, gilt also das alte Mietrecht und der Vermieter kann jederzeit innerhalb von 30 Jahren seine Nebenkosten einfordern oder gilt für uns nach der Mietreform auch, das nach Ablauf der Jahresfrist die Forderung nichtig ist?

Bea

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antwort von administrator am
egal, wann ihr eingezogen seit, die Regel mit der 12-Monats-Frist gilt für alle Abrechnungenperioden, die nach dem Stichtag enden bzw. endeten.

Wenn -wie in eurem Fall- Abrechnungsperioden immer vom 1.1. bis zum 31. 12. laufen, so ist die Abrechnung spätestens am 31.12. des Jahres nach der abgerechneten Periode vorzulegen. Für 2003 hätte euch die Abrechnung also am 31.12.2004 zugegangen sein müssen.

Fragt den Vermieter, welche Gründe er vorzubringen hat, die die Verspätung rechtfertigen. Das neue Mietrecht lässt insofern einige Ausreden für eine Verspätung zu.

Die Abrechnung für 2004 ist natürlich nicht zu diskutieren.

antwort von Bea am
Danke für die schnelle Antwort,

hatte den Beitrag noch einmal mit einem Zusatz gepostet, bitte um Entschuldigung.

Danke! Bea

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