hat diese Frage am gestellt
Susanne
Vertragsrecht:
Der bestehende Vertrag ist gültig und kann nicht einseitig geändert werden. Ist der Mieter also nicht einverstanden, geht das nicht.
Sollten die 5 Jahre abgelaufen sein und es geht um eine Verlängerung, so kann diese natürlich auf 2 Jahre beschränkt werden.
Domasc
mist..mir wurd gerade mitgeteilt, dass der mietvertrag nur einseitig (von meinen bekannten) unterschrieben wurde..!
dann hat sich jawohl alles geklärt, denke ich..????
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