gefragt von administrator am 30.11.1999

Wasserkostenabrechnung

Hi

ich habe folgendes Problem und ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Mein Vermieter hat in 2 von 4 Wohnungen eine seperate Wasseruhr installiert, die anderen beiden laufen nur über die Gesamtwasseruhr. D.h. von dem Gesamtwasserverbrauch wird der Verbrauch der beiden einzelnen Wasseruhren abgeszogen und der restliche Verbrauch auf die anderen beiden Wohnungen verteilt.

Ist eine Nebenkostenabbrechnung auf dieser Grundlage rechtens ? Soweit ich weiß nicht, mir fehlt leider eine rechtliche Gerunglage oder ein Gerichtsurteil, um die NEbenkostenabrechnung ablehnen zu können.

Danke für eure Hilfe.
Stichwörter: wasserkostenabrechnung

Antworten

antwort von BK-Mann am
Hallo

die Nebenkostenabrechnung kann nicht abgelehnt werden, nur weil eventuell eine Position nicht stimmt. Gezahlt werden muss, vermindert um den Betrag den man anzweifelt.

Das Problem mit den Wasserkosten ist folgendes:

Klar gibt es eine Hauptwasseruhr. Das kann auch sein, dass diese abgelesen wurde, und dieser Verbrauch wie auch immer verteilt worden ist.
Wichtig ist aber hier nicht dieser Zählerstand, sondern das, was das Versorgungsunternehmen in Rechnung stellt.

D.h. Wenn die Wasseruhr 150m³ aufweist, á Kosten von 1,608 € / m² dann belaufen sich die Kosten eigentlich auf 241,20 €
So, jetzt kommt das Versorgungsunternehmen an, und will vom Vermieter für einen angenommenen Abrechnungszeitraum vom 14.03.2005 bis 13.03.2006 auch diese 241,20 € haben. Ist das dann ok. dass der Vermieter diese Kosten auf die Mieter abwälzt?
Angenommen im nächsten Abrechnungszeitraum vom 14.03.2006 bis 13.03.07 sind die Kosten laut Versorger um 80€ gesunken auf 161,20 €. Was ist damit wenn die Abrechnung über Betriebskosten vom 01.01.06 - 31.12.06 gestellt wird? Die 241,20 € dürften in diesem Fall nicht auf der BK-Abrechnung auftauchen, geschweige denn inder Kostenverteilung nach Zählern und ohne Zähler..

Das Problem ist, dass man die Frage der Wasserkosten nicht so einfach beantworten kann. Wenn ich vier Wohnungen abrechnen müsste, wovon 2 mit Zähler und zwei ohne Zähler ausgestattet wären, würde ich alle vier Wohnungen entweder nach Personen abrechnen, oder nach m² Wohnfläche, da 50% der Wohneinheiten gescätzt werden werden müssen. Hier entsteht ein großer Nachteil gegenüber derer, die keine Wasseruhren haben, da hier eine verbrauchsabhängige Abrechnung nicht möglich ist. Ob es wie in Ihrem Fall beschrieben so rechtns ist, darüber könnte man streiten. Ich würde behaupten, hier hat man gute Chancen über einen Mieterverein gegen anzugehen.

Gruß

BK-Mann

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Wasserkostenabrechnung - Frage
Wasserkostenabrechnung nach Personen
Wasserkostenabrechnung
Zu hohe Wasserkostenabrechnung nach Mieterwechsel
Wasserkostenabrechnung Hamburg