gefragt von administrator am 30.11.1999
Mieterhöhung 2
Hallo,nochmal zum Thema Mieterhöhung aufgrund der ortsüblichen Vergleichsmiete.Ein Beispiel : 2 identische Wohnungen im selben Ort,die eine Neubau,alles auf neuestem Stand-neue Fenster,Dämmung alles tip top.und die andere genau das gegenteil-alte Fenster,keine Dämmung usw. Kann für beide Wohnungen,laut ortsüblicher Vergleichsmiete die gleiche Miete verlangt werden ?Stimmt es das mein Vermieter mir 3 vergleichbare Wohnungen imSelben Ort genau benennen,dass heisst Angabe von Adresse, Name usw. ???
Ab wann müssen !!! Fenster ausgetauscht werden ???
Vielen Dank !!!
Antworten
antwort von Anonymous am
Das kommt drauf an. Gibt es denn in deiner Stadt einen qualifizierten Mietspiegel? Falls ja, hat er eine Spanneneinordnung, sprich gibt es Unterschiede bei wohnwerterhöhenden bzw. -mindernden Merkmalen?
