gefragt von administrator am 30.11.1999

Mieterhöhung 2

Hallo,nochmal zum Thema Mieterhöhung aufgrund der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Ein Beispiel : 2 identische Wohnungen im selben Ort,die eine Neubau,alles auf neuestem Stand-neue Fenster,Dämmung alles tip top.und die andere genau das gegenteil-alte Fenster,keine Dämmung usw. Kann für beide Wohnungen,laut ortsüblicher Vergleichsmiete die gleiche Miete verlangt werden ?Stimmt es das mein Vermieter mir 3 vergleichbare Wohnungen imSelben Ort genau benennen,dass heisst Angabe von Adresse, Name usw. ???
Ab wann müssen !!! Fenster ausgetauscht werden ???
Vielen Dank !!!
Stichwörter: mieterhöhung

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antwort von Anonymous am
Das kommt drauf an. Gibt es denn in deiner Stadt einen qualifizierten Mietspiegel? Falls ja, hat er eine Spanneneinordnung, sprich gibt es Unterschiede bei wohnwerterhöhenden bzw. -mindernden Merkmalen?

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