gefragt von administrator am 30.11.1999
marode eletroanlage - mietminderung
ein nettes hallo @all,um wieviel prozent kann die miete gemindert werden wenn sich die vorhanden elektroanlage in einem derartigen zustand befindet bzw. als folge das der vermieter seinen gesetzlichen verpflichtungen im rahmen des § 537 BGB bzw. DIN VDE 0100-T.610 nicht nachgekommen ist.
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Antworten
antwort von Susanne am
Die Mietminderungstabellen, die im Internet zu finden sind, sind meist nur eine grobe Schätzung und schwer auf den Einzelfall anzuwenden.Da bei überhöhter Mietminderung durchaus die Möglichkeit des Wohnungsverlustes besteht (fristlose Kündigung bei Auflauf der Minderung auf 2 MM) sollte eine Minderung daher nur in Absprache mit einem Fachanwalt durchgeführt werden.
