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Wohnung renovieren

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo - ich / wir sind neu hier und deswegen stelle ich uns erst mal vor:
Da gibt es eben mich <!-- s:D --><!-- s:D --> , meinen Partner, einen Hund und drei Kanaries. <!-- s:mrgreen: --><!-- s:mrgreen: -->

Wir wohnen in einem 11-Parteien-Haus. Das besteht aus lauter Eigentumswohnungen, die von dem jeweiligen Eigentümen weitervermietet werden.
Außerdem wird es bei uns so gemacht: Der Vormieter muss die Wohnung nur besenrein übergeben, und alle anderen Sanierungen wie Tapete oder Teppichboden, sind vom Nachmieter zu sanieren.

Und darin besteht nun unser Problem!: Wir wohnen inzwischen 5,5 Jahre in der Wohnung (die übrigens dem Vater meines Partners gehört). Der legte uns vor ein paar Tagen eine Sanierung der Wohnung &quot;SEHR NAHE&quot;!

Aber da muss ich sagen: DAS SEHE ICH NICHT EIN!

Denn . . . . . . Das komplette Haus ist wortwörtlich von oben bis unten verschimmelt! JEDE WOHNUNG! JEDES ZIMMER!
Da wär eine eigentständige Wohnungssanierung doch glatt zum Fenster rausgeworfenes Geld. Denn schon nach allerkürzester Zeit, wären z.B. die Tapeten wieder genauso &quot;schattig vom Schimmel&quot; wie jetzt bereits!
Auch unser Teppichboden, den wir vom Vormieter übernahmen, ist bereits durch die feuchte Wohnung eben schon WELLIG übernommen worden. Und ich möcht' gar nicht wissen, WAS WOHL UNTER DEM TEPPICH für ein Schimmel sein mag <!-- s:shock: --><!-- s:shock: --> !

&quot;Erschwerend&quot; kommt bei uns dazu, dass wir beide körperbehindert sind. Und wegen unserer Behinderung sind wir leider bereits jetzt berentet. Da ja so eine Wohnungssanierung alles andere als &quot;günstig&quot; sein wird (gerade in dieser &quot;schimmeligen Bude&quot;), wollte ich mich informieren, inwieweit wir dieser Aufforderung zur Wohnungssanierung nachkommen müssen.

Grüße und Danke für Antworten
Stichwörter: renovieren + wohnung

4 Kommentare zu „Wohnung renovieren”

 Susanne Experte!

Das kommt auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an und der müßte von einem Fachanwalt für Mietrecht geprüft werden!

 SHBKFH

Hallo Susanne:

Da steht: Küche alle 3, Wohn- und Schlafräume alle 5 und sonstige alle 7 Jahre
Wir wohnen (glaub ich) seit 2000/2001 hier.

ABER!: Das Haus ist von oben bis unten wortwörtlich VERROTTET. Komplett verschimmelt. Egal welche Wohnung, egal welches Zimmer!
Wir sind beide aufgrund unserer Behinderung bereits berentet. Eine Sanierung unserer Wohnung wäre für uns, aufgrund der Schimmelschädigung, gar nicht möglich!

Denn es ist einfach so: Dass bei uns teilweise die Tapeten runterkommen, liegt nicht an unserer schlechten Wartung der Wohnung, sondern schon an der Grundsubstanz.
Nun hat mein Freund sich z.B. durch den Schimmel in dieser Wohnung hier, Schuppenflechte zugezogen. Die Arztkosten für die Behandlungen sind schon schwindelerregend.

Es kann doch wohl nicht sein, dass wir für die Sanierung eines modrigen Hauses genauso herhalten müssen. Auch wenn's in einem recht zweifelhaft fomulierten Mietvertrag steht!

Wir müssten in unserer Wohnung alles, aber auch wirklich ratzebutz alles rausreisen. Tapeten, Teppiche, Dusche. Alles vom Schimmel überwuchert. Und schon überwuchert gewesen, als wir einzogen!

Grüße

 Susanne Experte!

Hallo Susanne:

Da steht: Küche alle 3, Wohn- und Schlafräume alle 5 und sonstige alle 7 Jahre
Wir wohnen (glaub ich) seit 2000/2001 hier.
Das kommt auf die [u:2c87b][b:2c87b]genaue [/b:2c87b][/u:2c87b]Formulierung im Mietvertrag an und der müßte von einem Fachanwalt für Mietrecht geprüft werden!...sagte der Papagei. [/color:2c87b]

ABER!: Das Haus ist von oben bis unten wortwörtlich VERROTTET. Komplett verschimmelt. Egal welche Wohnung, egal welches Zimmer!
Wir sind beide aufgrund unserer Behinderung bereits berentet. Eine Sanierung unserer Wohnung wäre für uns, aufgrund der Schimmelschädigung, gar nicht möglich!
[color=#FF0000:2c87b]Das ist irrelevant, solange keine geistige Behinderung besteht und der Vertragspartner im Mietvertrag geschäftsfähig nach BGB ist, sind Verträge einzuhalten. Du hast ja nicht unterschrieben, dass Du die Arbeiten ausführen musst. Es steht dem Mieter natürlich frei, für diese Arbeiten eine Firma zu beauftragen, dass Du dazu ggf. finanziell nicht in der Lage bist, ist Dein Problem. Ob Du in diesem Fall verpflichtet bist, steht mal nicht zur Debatte wg. des Zustands, allerdings wird diese Klausel bei jedem Mietvertrag auf Dich zukommen!!![/color:2c87b]

Denn es ist einfach so: Dass bei uns teilweise die Tapeten runterkommen, liegt nicht an unserer schlechten Wartung der Wohnung, sondern schon an der Grundsubstanz.
Nun hat mein Freund sich z.B. durch den Schimmel in dieser Wohnung hier, Schuppenflechte zugezogen. Die Arztkosten für die Behandlungen sind schon schwindelerregend.

Es kann doch wohl nicht sein, dass wir für die Sanierung eines modrigen Hauses genauso herhalten müssen. Auch wenn's in einem recht zweifelhaft fomulierten Mietvertrag steht!
[color=#FF0000:2c87b]Im Zweifelsfall entscheidet dies tatsächlich ein Gericht![/color:2c87b]
Wir müssten in unserer Wohnung alles, aber auch wirklich ratzebutz alles rausreisen. Tapeten, Teppiche, Dusche. Alles vom Schimmel überwuchert. Und schon überwuchert gewesen, als wir einzogen!

Grüße[/quote:2c87b]

 SHBKFH

Hallo Susanne

Das kommt auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an [/quote:f6ae3]

Das steht im Mietvertrag GENAU so drin.
3 Zeilen, dreimal eine andere Fristangabe - mehr nicht.

Da ist vieles &quot;im Zweifelsfall&quot; bei uns <!-- s :( --><!-- s :( --> . Doch ein GERICHT, werden wir bestimmt nicht einschalten müssen. Es ist ja quasie ne &quot;familiäre Angelegenheit&quot;. Die Wohnung gehört doch dem Vater meines Partners.

Nochmal danke für's &quot;Weiterbilden&quot;. <!-- s :) --><!-- s :) -->

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