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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich würde gerne folgendes in Erfahrung bringen:
Ist ein Mietvertrag grundsätzlich dann bereits beendet, wenn ein Rückgabeprotokoll erstellt wurde und , dieses sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter ratifiziert wurde , und auch die Schlüssel für das Mietobjekt zurückgegeben wurden , oder ist es möglich dass das Mietverhältnis ggf. darüber hinaus weiter besteht und der Mieter weiterhin Miete für die Mietsache zahlen muss ?
Ich bin im Streit mit meinem Vermieter, der sich weigert mir meine im voraus gezahlten Strompauschalen für fast drei Jahre zurückzuzahlen. Da ich keinen Strom verbraucht habe, steht eine vereinbarte Rückzahlung an mich aus. Da der Vermieter aber aus nicht nachvollziehbaren Gründen behauptet, dass das Mietverhältnis trotz fristgerechter, schriftlicher Kündigung eigentlich noch drei weitere Monate bestände, weigert er sich mir das zustehende Geld auszuhändigen. Meine schriftlichen Zahlungsaufforderungen werden von ihm schlichtweg ignoriert.
Unabhängig davon wer Recht hat im Bezug auf die Richtigkeit zur Kündigungsfrist - kann er Mietansprüche geltend machen, wenn die Mietsache bereits an ihn übergeben wurde, und ein „nichts beanstandendes“ Rückgabeprotokoll ausgestellt wurde?
Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Anliegen helfen.
Danke euch im voraus.

0 Kommentare zu „Rückgabeprotokoll - Fortbestehen des Mietverhältnisses?”

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