gefragt von administrator am 30.11.1999

Waschbecken zerbrochen

Mieter zieht im Dezember 06 in eine WG ein. Zu diesem Zeitpunkt hat das Waschbecken schon mehrere Risse, als ob da mal was Schweres reingefallen wäre. Beeinträchtigt aber Funktionstüchtigkeit nicht (also es sickert kein Wasser durch die Risse ein oder so).
Dann fällt einer Mitbewohnerin eine Cremedose aus Glas aus dem Schrank über dem Waschbecken rein, auf die gleiche Stelle, mit der Folge dass das Waschbecken jetzt endgültig zerbricht, also definitiv unbrauchbar ist. Der Vermieter sagt das sei die Schuld der Mitbewohnerin, also soll sie es auch bezahlen. Die Mitbewohnerin hat schon ihre Haftpflicht angerufen, die wollen halt ein Foto vom Waschbecken und das Alter des Waschbeckens haben.
Meine Fragen:
1.) Wie viel bezahlt eigentlich die Haftpflicht? Wenn jetzt ein neues Waschbecken eingebaut wird, kostet das doch bestimmt mehr als das alte Waschbecken wert ist (hat schon einige Jahre auf dem Buckel, mind. 20). Was machen die Mieter mit der möglichen Differenz? Könnte man den Vermieter bitten sie zu bezahlen, weil er ja auch ein hochwertigeres (weil neues) Waschbecken erhält?
2.) Wird die Versicherung auch die Kosten des Einbaus bezahlen? Das würde der Hausmeister machen.
Stichwörter: waschbecken + zerbrochen

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