gefragt von administrator am 30.11.1999

Provision bei Verlängerung

Ich habe einen drei Monats Mietvertrag über eine Mietwohnzentrale geschlossen. Damals habe ich schon ordentlich an Provision zahlen müssen.

Nun möchte ich gerne den Mietvertrag auf unbefristet verlängern. Der Vermieter ist auch damit einverstanden.
Nun hat sich die Mietwohnzentrale zwischengeschaltet und möchte nochmals Provision habe. Ist das Erlaubt? In den AGBs/Vertrag welchen ich beim ersten mal unterschrieben habe, ist nichts darüber zu finden. Eigentlich ist ja die Verlängerung nur zw. mir und dem Vermieter zustande gekommen, ODER???

Hoffe mir kann jemand helfen.

Viele Grüße

Gast :-)
Stichwörter: provision + verlängerung

Antworten

antwort von administrator am
zur Beurteilung der Angelegenheit muss man auch die vertraglichen Beziehungen zwischen der Mietwohnzentrale und dem Vermieter kennen.
Eventuell bestehen hier weitere Rechte, etwa in der Form, dass eine Neuvermietung erneut und nur über die Zentrale laufen kann.

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