gefragt von administrator am 30.11.1999

Frage zu bestimmten Abrechnungspositionen!!

Hallo Zusammen!

Mich beschäftigt in den letzten Tagen eine Frage:

1. Darf ein Vermieter Nebenkosten auf mich Abwählzen, obwohl ich nicht mehr dort gewohnthabe. Beispiel:
Ich habe vom 01.01-31.03.2006 in einem Hausgewohnt, ziehe aus und kurz drauf wird ein Hausmeister eingestellt und es werden weitere Mülltonnen für die Müllentsorgung bestellt. ICh erhalte anfang des Jahres 2007 meine Abrechnung und komischer weiße habe ich auf meiner Abrechnung die Position des Hausmeister mit einem Anteil von 20 EUR für meine drei Monate sowie die Kosten für die Müllentsorgung sind höher als im Vorjahr. Ist das rechtens?? Darf der Vermieter die Kosten auf mich umlegen obwohl ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr dort gewohnt habe????

Ich danke euch schon mal im Voraus

Grüße

sascha

Antworten

antwort von Susanne am
Grundsätzlich zahlt man anteilig seine Kosten, die während des Wirtschaftsjahres auf die Wohnung entfallen.
Da zahlt man auch schon mal die herbstliche Dachrinnenreinigung und den Essenkehrer, auch wenn man im Frühjahr ausgezogen ist.
Du zahlst demnach 3/12 der Gesamtkosten des Jahres, da sind dann auch anteilig die Hausmeisterkosten enthalten.
Ja, das ist richtig so!

antwort von Sascha23 am
Vielen dank für die Antwort Susanne.

War auch ungefähr die Antwort, die ich erwartete hatte :wink:

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