Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo im board,

habe mich eben erst angemeldet wegen einer frage, zu der ich im board nichts gefunden haben. mein name ist bernhard, bin 31 und lebe in einer WG von 3 personen in ulm, baden-württemberg, der schönen heimat der kehrwoche.

das problem:

seit einzug in das 3-Parteien-Haus bemängelt unser vermieter, ein altes ehepaar, welches nicht im haus lebt, daß das treppenhaus und der hofeingang im rahmen der kehrwoche von den mietern nicht ordentlich geputzt wird. nach einem brief der vermieter, der - im grunde in einem netten tonfall - an uns appellierte, das putzen doch gründlicher zu machen, haben wir das getan. den ansprüchen der alten frau werden wir jedoch offensichtlich nicht gerecht. der nächste schritt ist nun, daß die vermieter uns einen brief geschickt haben, in welchem sie uns ankündigen, zum nächsten ersten eine firma mit der reinigung zu beauftragen. kosten hierfür sind pro partei mit 40 euro angegeben.

für donnerstag haben wir ein gespräch mit den vermietern ausgemacht. die wohnung ist für unsere verhältnisse sowieso schon recht teuer, die 40 euro zusätzlich würden für zwei von uns (in der ausbildung) definitiv den monatlichen rahmen sprengen. wir haben also vor, dies NICHT zu bezahlen und, sollten die vermieter auf dem engagement der reinigungsfirma bestehen, die wohnung zu kündigen.

nun meine frage:

wie lange im voraus muß mir der vermieter eine erhöhung bzw. einen zusätzlichen nebenkostenpunkt ankündigen, damit dieser rechtlich wirksam ist?

da uns die ankündigung, daß zusätzliche 40 euro pro monat anfallen ab dem nächsten 1., erst zum 10. des laufenden monats gemacht wurde, glaube ich, daß dies eine viel zu kurzfristige ankündigung war und ich wähne mich daher im recht, die zahlung zu verweigern. hierzu hätte ich gerne eine gesicherte auskunft.

vielen dank im voraus und freundliche grüße,

*bernhard*

1 Kommentar zu „zusätzliche nebenkosten angekündigt - fristen ?”

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