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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallöchen. Vielleicht hat ja hier jemand ne Ahnung was ich noch machen kann.
Mein Nachbar ist zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt worden und sitzt nun im Knast. Status hier im Haus ist, dass er schon vor Monaten fristlos von meiner Hausverwaltung gekündigt wurde, wegen Bedrohung anderer Mitmieter und täglichem ruhestörenden Lärm.
Er ist aber zum Kündigunsdatum nicht ausgezogen, deshalb läuft eine Räumungsklage.

Nun ist es so, dass ich über ihm wohne und er, als er von der Polizei abgeholt wurde, in der ganzen Wohung die Fenster auf Kippe gestellt hat.
Ich wohne im Osten Deutschland am Stadtrand und mittlerweile sinken die Temperaturen Nachts hier unter den Gefreierpunkt. Letzte Nacht beispielsweise letzte Nacht -5 Grad.
Vielleicht kann sich hier jeder vorstellen, wie kalt mittlerweile mein Fussboden ist. Selbst wenn ich Strümpfe anhab, hab ich den ganzen Tag kalte Füsse, und meine Wohung ist trotz voll aufgedrehter Heizung kaum noch warm zu kriegen.

Habe schon vor über eine Woche einen Brief an die Hausverwaltunggeschickt, in der Hoffnung dass sie die Wohung wegen "Gefahr im Verzug" öffnen können... aber bisher tut sich nichts.
Die Heizungsrohre und Wasserleitungen liegen in diesen Wohungen hier über Putz...also besteht durchaus die Gefahr des Einfrierens.

Ab nächsten Donnerstag ist eine massive Kaltfront angesagt, wo es hier bei mir auch tagsüber nicht mehr über 7 Grad warm werden soll. Nachts entsprechende Minustemperaturen.

Hat jemand eine Ahnung ob ich, nach meiner einmaligen Mängelanzeige, bereits jetzt die Miete mindern kann? Oder muss ich erst eine Frist setzen? Was wäre da angemessen? Reichen 3 Tage?

Und kann ich überhaupt die Miete mindern, weil mein Nachbar die Fenster offen stehen hat?

Wäre für eine Antwort dankbar.
Grüße
Das (frierende) Schnucklchen.
Stichwörter: knast + nachbar + stehen + fenster

4 Kommentare zu „Nachbar im Knast, Fenster stehen auf.”

Susanne Experte!

Demnächst wird die Wohnung leer stehen, dann besteht auch keine Heizpflicht. Dass es bei Dir kälter ist, wenn der andere Mieter nicht heizt liegt in der Natur der Sache. Die Miete kannst Du nur mindern, wenn Du es mit Deiner Heizung nichts schaffst, die Mindesttemperaturen zu erreichen.

Schnuckelchen

Wenn die Wohnung leer steht, sind aber wenigstens die Fenster zu. Zumindest herrschen dann in der Wohung nicht mehr die selben Temperaturen wie draußen.
Die Mindesttemperatur krieg ich schon seit einer Woche nicht mehr hin. Max 18 Grad bei voll aufgedrehten Heizungen. <!-- s :o --><!-- s :o -->(

Susanne Experte!

18 Grad bei voll aufgedrehten Heizkörpern ist tagsüber zu wenig.
Den Mangel musst Du erst einmal schriftlich beim Vermieter anzeigen und eine Frist zur Beseitigung setzen. Dabei darfst Du ja anmerken, dass sich das ggf. bessert, wenn beim Nachbarn mal die Fenster geschlossen werden.
Wenn der VM die Frist verstreichen lässt, ohne was zu tun ist er im Verzug und Du darfst die Miete mindern.
Das sollte man allerdings immer mit einem Fachanwalt machen, da hier Fehler zum Wohnungsverlust führen könnten.

Schnuckelchen

Dankeschön. <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->
Das mit der Kälte und dass sich das sicher bessern würde, wenn man da unten mal die Fenster zumachen würde hab ich schon im ersten Brief geschrieben. Daraufhin kam ja leider bisher keine Reaktion.
Na mal sehen was das noch gibt.

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