Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Katzenhaltung

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

ich habe eine Frage zur Katzenhaltung in einer Mietswohnung.
Im Vertrag steht folgendes:
"Haustiere aller Art einschließlich Tauben, außer Ziervögel, Zierfischen und Kleintieren, dürfen nicht gehalten werden. ...."

Das "und Kleintieren" ist vom Vermieter im Vertrag durchgestrichen worden.

Wie sieht es nun aus? darf eine Katze gehalten werden? Oder wie sieht es mit Mäusen oder anderen Kleintieren aus (da ja "und Kleintiere" durchgestrichen worden ist) ??

Vielen Dank für eure Antworten.

MfG
Stichwörter: katzenhaltung

1 Kommentar zu „Katzenhaltung”

 administrator Experte!

Die Regelung ist eindeutig: Du darfst keine Tiere außer Zuerfische und Ziervögel halten. Eventuell ist die Streichung der Kleintiere unwirksam. Das betrifft aber nicht größere Wirbeltiere, wie etwa Katzen.

M. a. W.: du darfst keine Katze (-n) halten!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net